Vogel- und Artenschutz in Neubaugebieten des Stadtbezirk 15

Antrag

In der bisherigen Planung und Umsetzung neuer Baugebiete im Stadtbezirk 15 (z. B. Messestadt, Bajuwarenpark, etc.) wurde die Schaffung von Brut- und Fortpflanzungsmöglichkeiten für kulturfolgende Arten nicht berücksichtigt. Kulturfolgende Arten beziehen an menschlichen Bauten Quartier. Dies sind z. B. Mauersegler, Hausrotschwänze, Sperlinge, Turmfalken oder Fledermäuse. So wird beispielsweise nur ein einziges Wohngebäude der ganzen Messestadt         (4. BA / Wogeno) aktuell mit Tierquartieren ausgestattet. Viele dieser Arten sind inzwischen gefährdet.

Um diese Kulturfolger zukünftig in den noch anstehenden Neubaugebieten in Trudering-Riem heimisch werden zu lassen, beantragt der BA 15, zunächst den 5. Bauabschnitt der Messestadt so vogelfreundlich zu gestalten, dass diese Arten hier Fuß fassen und einen nutzbaren Lebensraum vorfinden können. Im Folgenden sollen auch alle anderen Neubaugebiete so geplant werden.

Die Stadt München hat für Bauten auf städtischem Grund seit vielen Jahren einen ökologischen Kriterienkatalog entwickelt, der für diese Tierarten Quartiere in bestimmter Anzahl an Fassaden vorschreibt. Wir beantragen, dass die Vorgaben des ökologischen Kriterienkatalogs auch auf Flächen ausgedehnt werden, die nicht der Stadt München gehören, von ihr aber im Rahmen der Bauleitplanung überplant werden. Folgende Vorgaben sollen dazu im zugehörigen Bebauungsplan und/oder in städtebaulichen Verträgen verpflichtend verankert werden:

1.    Quartiere für Gebäudebrüter: An allen Wohn- und Gewerbegebäuden ab zwei Geschossen bzw. 6 Metern Wandhöhe sind 0,2 Quartiere für Gebäudebrüter pro lfm Fassadenlänge zu errichten. (siehe ökologischer Kriterienkatalog Punkt 7 „Artenschutz“, siehe auch Bilder von Beispielen im Anhang).

Begründung:
Den ökologischen Kriterienkatalog nur auf die wenigen städtischen Grundstücke im    5. Bauabschnitt anzuwenden, würde das vorhandene Potential zur Ansiedelung kulturfolgender Arten nicht ausreichend nutzen. Bereits jetzt ist die Mehrheit der Messestadt für diese Tierarten nicht nutzbar. Ein Ausgleich im 5. BA und den folgenden Neubaugebieten des Bezirks ist dringend nötig, um die Artenvielfalt und vor allem urbane Tierarten im Münchner Osten zu fördern.

2.    Vogelfreundliche Verwendung von Glas: Die Verwendung von Glas am Bau soll bei Abwägung aller positiven und negativen Faktoren auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden. Zur Vermeidung von Vogelkollisionen müssen freistehende, an Gebäude angebaute oder zwischen Gebäuden eingebundene Glaswände und Glasbauteile transluzent ausgeführt oder mit geeigneten, sichtbaren Markierungen zur Sicherung gegen Vogelkollisionen versehen werden. Reine Glasfassaden sollen vermieden oder ebenfalls durch geeignete Maßnahmen gegen Vogelkollisionen gesichert werden.

Begründung: In Deutschland verenden geschätzt jährlich 100 Mio. Vögel durch Kollision mit Glas. Vor dem Hintergrund des immer stärker zurückgehenden Vogelbestands in Deutschland ist es dringend erforderlich, Gebäude so zu planen und zu bauen, dass sie nicht zu Vogelfallen und damit zu Antreibern des Artenschwundes werden.

3.    Die prägenden Heckenstrukturen der Messestadt (z.B. entlang den Grünfingern) sollen insbesondere im 5. Bauabschnitt übernommen werden.

Begründung: Hecken bieten eine Möglichkeit, Anwohner*innen Privatsphäre zu verschaffen, ohne privaten und öffentlichen Raum voneinander abzuriegeln. Gleichzeitig bieten sie Unterschlupf und Nahrung für viele Tierarten im urbanen Bereich. Der Schwerpunkt soll dabei, wie auch schon in der bestehenden Messestadt, auf Schnitthecken mit heimischen Gehölzarten (Liguster, Hainbuche, Kornellkirsche) gelegt werden.

4.    Fassadenbegrünung: Fassaden soll ganz oder teilweise begrünt werden. Dabei soll auf das Zusammenspiel mit Bäumen geachtet werden. Fassadengrün und Bäume/Hecken können sich ideal ergänzen.

Begründung: Vertikales Grün bietet bei entsprechender Fläche und Wuchsdichte ein Refugium für frei brütende Vogelarten als Ruhe- und Brutstätte. Die voraussichtliche Baudichte, die im 5. Bauabschnitt vorherrschen wird, ist der Schaffung von Wohnraum für viele Münchner Bürger*innen geschuldet. Zwangsläufig bedeuten neue Siedlungsprojekte eine deutliche Reduzierung von Grünflächen. Dieser Mangel soll durch ganz oder teilweise begrünte Fassaden ausgeglichen werden. Vertikales Grün ist in der Lage, auf geringer Grundfläche spürbare Leistungen für die Verbesserung des Stadtklimas zu erreichen.

5.    Frühzeitige Planung unter Einbezug von Artenschutzexpertise: Um die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen, v.a. für Gebäudebrüter und im Sinne des Kollisionsschutzes für Vögel an Glasflächen zu erreichen, soll die Zusammenarbeit zwischen Planenden und beratender Artenschutzexpertise so frühzeitig erfolgen, dass die Umsetzung fachlich, technisch und rechtlich noch gewährleistet werden kann.

Begründung: Artenschutz-gerechte Siedlungsentwicklung braucht entsprechende Expertise. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die von der Stadt München geförderte Beratungstätigkeit des Landesbund für Vogelschutz (LBV) in München. Diese hat bereits auf anderen städtebaulichen Entwicklungsflächen im Besitz der LHM, z. B. im Domagkpark, im Prinz-Eugen-Park, in Freiham und in vielen anderen Neubaugebieten in München gute Ergebnisse im Artenschutz erreicht.  

Begründung für den gesamten Antrag:

Um den Rückgang dieser Kulturfolger in München Einhalt zu gebieten, ist ein flächendeckendes Quartier-Angebot an Gebäuden erforderlich. Quartiere für Gebäudebrüter zu fördern ist auch Ziel der Münchner Biodiversitätsstrategie zur Erhaltung und Entwicklung biologischer Vielfalt in der Stadt.

Insbesondere die Messestadt bietet durch ihre Stadtrandlage und der Nähe zum Riemer Park großes Potential für gebäudebrütende Vogelarten und Fledermäuse. Der Riemer Park und See bieten Nahrung, die Heckenstrukturen der Messestadt Schutzmöglichkeiten und Verstecke. Mangel besteht bislang vor allem an Gebäudequartieren für diese Arten.

Unser Antrag im RIS