Trudering-Riem

Radwegeausbau am Rappenweg

Antrag

Der BA15 fordert parallel zur aktuellen Bauleitplanung für den 5. Bauabschnitt Messestadt-Riem (Billigungsbeschluss), dass der Rappenweg im Abschnitt zwischen Emplstraße und Schwablhofstraße – im Sinne des beschlossenen Radentscheid – mit baulichen Radwegen ausgebaut und so künftig ein sicherer und komfortabler Rad-/Fußverkehr ermöglicht wird.

Begründung

Parallel zur Bauleitplanung ist es erforderlich, dass auch die Straßenplanung am westlichen Rappenweg (außerhalb des B-Plan-Gebietes) eine sichere Rad-/Fußwegeführung vorsieht. Dieser Abschnitt ist künftig ein unverzichtbarer Lückenschluss im Truderinger Radwegenetz und erfordert wegen der erwarteten Kfz-Zunahme durch die neue Siedlungsmaßnahme des5. Bauabschnitts sowie perspektivisch am „östlichen Rappenweg“ zwingend eine eigene, sichere Radwegeführung. In dem Zusammenhang verweisen wir auf die Beschlusslage „Schneller Radweg München – Ebersberg“.

Nach Kenntnis der Antragsteller*innen befinden sich die Grundstücke nördlich und südlich des westlichen Rappenweg im Eigentum eines Grundstücksbesitzers, der auch Mitglied im Investorenkonsortium des 5. Bauabschnitt Messestadt ist. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen deshalb durch Abstimmung von Planungsreferat, Mobilitätsreferat, BA 15 und Eigentümer geeignete Maßnahmen für eine sichere Radwegeführung erzielt und umgesetzt werden

Unser Antrag im RIS

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA15 am 20.02.2025 einstimmig angenommen.