Bäume auf Tiefgaragen

Folgende Antwort des Planungsreferats (LBK) auf eine Stellungnahme zum Baumschutz des BA15 ist zwar nicht überraschend, perspektivisch allerdings höchst alarmierend bezüglich des Baumbestands der Zukunft in unseren Gartenstädten:

Genehmigt wird die Fällung einer Vogelkirsche 120 cm Stammumfang, eines Walnuss 120 cm Stammumfang und einer Linde 120 cm Stammumfang; die Bäume sind für den Standort auf der Tiefgarage nicht geeignet; Auflage einer Ersatzpflanzung.“

Drei heimische und standortgemäße Baumarten sind also – wie sicherlich alle großwüchsigen Baumarten der Wuchskategorie I – auf Tiefgaragen nicht geeignet. Unterstellt man ein Fortschreiten der langjährigen Baugenehmigungspraxis im 15. Stadtbezirk (und nahezu alle sogenannten Gartenstädte mit Baurecht nach §34 BauGB) mit zunehmender großflächiger TG-Unterbauung der Grundstücke, ist mittelfristig mit einer dramatischen Reduktion des Baumbestandes zu rechnen. Diese unschöne Perspektive entspricht weder den politischen Zielsetzungen von BA, Stadtrat und Stadtverwaltung, noch den Wünschen der hiesigen Bevölkerung – und veranlasst uns zu folgenden Fragen:

Fragen: 

1. Ist die Einschätzung des BA15 korrekt, dass eigentlich keine großwüchsigen Bäume geeignet sind für Pflanzungen auf Tiefgaragen?

2. Ist es korrekt, dass die Abdeckungen von TG im Regelfall nur für 40-60 Jahre die notwendige Dichtigkeit gewährleisten und nach dieser Zeitspanne zwangsläufig eine Sanierung der TG-Decke erforderlich wird, um die Räume und Gegenstände in der TG zu schützen und die erforderliche Statik des Bauwerkes zu erhalten?

3. Gibt es technisch zuverlässige Sanierungsverfahren um TG-Decken von innen (z. B. durch Verpressung geeigneter Materialien, etc.) zu sanieren, ohne einen Eingriff in den darüber-liegenden Baumbestand, oder muss zwangsläufig die gesamte TG-Decke freigeräumt werden um die Ursachen der Dichtigkeit festzustellen und fachgerecht von oben zu sanieren?

4. Falls es ein funktionierendes technisches Sanierungsverfahren entsprechend Punkt 3 gibt, welche Vor- und Nachteile hätte ein solches Verfahren? Wäre es rechtlich möglich zum Schutz wertvoller Baumbestände solche baumschonenden Sanierungsverfahren vorzuschreiben?

5. Welche baurechtlichen Möglichkeiten bestehen innerhalb des Baugenehmigungsverfahren, um ausreichend Flächen für neue Pflanzungen großer Bäume sicherzustellen, zum Beispiel Freihalten ausreichend großer Flächen ohne Über-/Unterbauung und Festsetzen entsprechender Neupflanzung?

Unser Antrag im RIS