Antrag: Der BA15 bittet die Stadtverwaltung auf die Vermieter von E-Scootern Einfluss zu nehmen, das Abstellen/Parken von Leih-E-Scooter auf Fahrradwegen in Unterführungen und auf Brücken zu unterlassen, bzw. dass die gebührenpflichtige Ausleihzeit der E-Scooter auf vorgenannten öffentlichen Flächen nicht beendet werden kann.
Begründung:
Abgestellte bzw. geparkte E-Scooter auf Fahrradwegen auf Brücken und insbesondere in Unterführungen bzw. auf deren Rampen sind nicht nur lästig, sondern ein gefährliches Verkehrshindernis, eine erhebliche Gefahrenquelle insbesondere für Radfahrende, zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Durch erhöhte Geschwindigkeiten auf den abwärtsführenden Rampen ergibt sich bei jeder Verengung schnell eine kritische Situation, die zu Stürzen oder Unfällen führen kann, da ein Ausweichen nicht oder nur schwer möglich ist. Dies gilt insbesondere bei Zweirichtungsradwegen mit gemeinsamer Fußgängerführung, wie beispielsweise in der Truderinger Schwablhof-Unterführung.
Es gibt in der Regel auf Brücken und in Unterführungen kein Ziel an dem eine E-Scooter Fahrt sinnvoll beendet wird. Dennoch kommt es laufend vor, dass auf diesen verkehrskritischen Flächen E-Scooter über viele Stunden bzw. Tage abgestellt sind, eigentlich absurd. Der BA15 bittet um geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieser unfallträchtigen Situationen.
