Trudering-Riem

Gegen die Abschaffung von Freiflächengestaltungssatzungen

Dringlichkeitsantrag

Die LHM wird gebeten zu prüfen, ob die geplante Streichung des Art.81, Abs.1 Nr. 5 BayBO künftig zu einer Verschlechterung der Grün- und Freiraumqualität sowohl in §34-Gebieten als auch in Bebaungsplangebieten führt. Ist dies der Fall wird die Stadt gebeten, sich für die Beibehaltung der Vorschrift einzusetzen.

Begründung

Artikel 81 BayBO „Örtliche Bauvorschriften“ regelt das Satzungsrecht der Gemeinden im Bauordnungsrecht. Abs.1 Nr.5 ist Grundlage für den Erlass von Einfriedungs- und Freiflächengestaltungssatzungen. Diese wiederum sind aus Sicht der Klimaanpassung und des Artenschutzes enorm wichtig. Freiflächengestaltungssatzungen sind ein wichtiges Instrument der Kommunen für die Klimaanpssung. Sie ermöglichen der Kommune z. B.  Schottergärten oder eine Versiegelung von Gärten zu verhindern (Stichwort Schwammstadt). Auch Privatgärten haben das Potential einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung und für den Artenschutz zu leisten (immerhin 4% der Fläche Deutschlands). Statt einer Streichung der Nr.5 wäre aus Klima- und Umweltsicht das Gegenteil notwendig, nämlich dass Klimaanpassung und Artenschutz endlich Eingang finden in den Art. 81.

Die Kommunen sind für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung zuständig. Dazu zählt auch der Schutz vor Überschwemmung und Hitze. Die Staatsregierung muss den Kommunen dazu die nötigen Instrumente zur Verfügung stellen und sollte deren Selbstverwaltungsrecht nicht unnötig einschränken.

Für die Gartenstädte wie in Trudering sind Freiflächengestaltungssatzungen besonders wichtig. Diese enthalten oft noch wertvolle unversiegelte und gut begrünte Gartenflächen, die ohnehin zunehmend unter Druck der Nachverdichtung geraten. Zumindest das wenige, was dann oft noch an Grünfläche bleibt, sollte den Namen Garten noch verdienen können.

Unser Antrag im RIS

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA15 am 18.07.2024 einstimmig angenommen.