Trudering-Riem

Gewerbegebiet am Rappenweg – wie verhält es sich mit Baurecht und Genehmigungen

Antrag

1. Der BA 15 fordert die Stadtverwaltung auf, dafür zu sorgen, dass keine Schwarzbausiedlung 2.0 am Rappenweg entsteht.

2. Das Planungsreferat wird aufgefordert, jegliches neue Baurecht an die Grundstückseigentümer bzw. jegliche neuen Genehmigungen gewerbebaulicher Anlagen an Gewerbetreibende / Grundstückseigentümer maximal restriktiv und mit engen zeitlichen Beschränkungen zu handhaben. Der BA 15 ist jeweils zu beteiligen.

Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Die Stadtverwaltung München wird gebeten Auskunft zu erteilen, welchen baurechtlichen Status die seit Jahrzehnten gewerblich genutzten Flächen – allseits bekannt als „Schwarzbauten“ beidseits des Truderinger Rappenweg haben, östlich der Einmündung an der Schwablhofstraße.
  • Gibt es einen eindeutigen baurechtlichen Anspruch der Grundstückseigentümer auf die Errichtung neuer gewerbebaulicher Anlagen?
  • Womit begründet das Planungsreferat die jüngsten Genehmigungen für bauliche Einrichtungen, wie Betonmischanlage, Containerdorf, etc.?  Wie lautet der Inhalt der Baugenehmigung für die derzeitige Containeranlage?

Begründung

Die o. g. Flächen unmittelbar an den Riemer Park angrenzend wurden jahrzehntelang durch Kleingewerbetreibende (ohne erforderliche Genehmigungen?) genutzt. Die eingeschossigen (ungenehmigten „Schwarz-) Bauten“ waren ein Schandfleck im Stadtbezirk, wurden aber jahrzehntelang behördlicherseits toleriert. Nach umfassenden Eigentümerwechseln, anschließenden Kündigungen der meisten gewerbetreibenden Nutzer und Einleitung einer behördlichen Bauleitplanung, war ein Silberstreif am Horizont sichtbar mit der Hoffnung, dass eine geordnete bauliche Entwicklung angestrebt wird.

Die Realität sieht leider anders aus –

– das B-Plan-Verfahren ist ins Stocken geraten

– neue Gewerbebauten werden angelegt, weit massiver als je zuvor, und auch deutlich massiver als von der LBK im Rahmen einer befristeten Zwischennutzung temporär genehmigt, z. B. 5-geschossige Containeranlagen. Unseres Wissens hat die LBK lediglich 3 gestapelte Container übereinander als zulässig erachtet, auf maximal 2/3 der jeweiligen Parzelle, jedoch ohne hohe LKW-Fahrfrequenz. Zwischenzeitlich erreichen aber die BA-Mitglieder laufend Beschwerden über zunehmenden LKW-Verkehr im näheren Umkreis.

Der BA 15 sieht die Entwicklung am östlichen Rappenweg mit größter Sorge. Er sieht die Gefahr einer erneuten „wilden“ langfristigen Zwischennutzung, weit über die derzeitig anvisierte Beendigung aller Zwischennutzungen bis zum 31.12.2028.

Unser Antrag im RIS

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA15 am 20.02.2025 einstimmig angenommen.