Neue Vorfahrtsregelung in der Bahnstraße
Antrag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, mit Verweis auf den Bürgerversammlungsbeschluss vom Oktober 2023 die bisherige Vorfahrtsregelung in der Bahnstraße aufzuheben und eine in Tempo-30 Zonen übliche rechts-vor-links-Regelung einzuführen. Aufgrund der bereits 1 ½ Jahre zurückliegenden Beschlusslage bittet der BA 15 um rasche Umsetzung. Dabei soll für mindestens 3 Monate auf die geänderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden.
Begründung
Spätestens seit dem Umbau des Kreuzungsbereiches Bahnstraße/Drosselweg mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung und mehr Verkehrssicherheit ist es nicht mehr sinnvoll, die Bahnstraße als Vorfahrtsstraße zu belassen. Die Vorfahrtsänderung in rechts-vor-links ist überfällig und der Situation in der Bahnstraße angemessen. Es gibt keine plausible Begründung mehr, die der Bahnstraße (= Wohnstraße) einen Sonderstatus als Vorfahrtsstraße einräumt.