Rechtzeitig Ersatz für die Freiflächengestaltungssatzung schaffen und als Klimaanpassungssatzung weiterentwickeln!
Der BA15 bittet Stadtverwaltung und Stadtrat, um unverzügliche Anpassung der aktuellen Freiflächengestaltungssatzung an die neue Rechtslage und gleichzeitiger Weiterentwicklung zu einer Klimaanpassungssatzung sowie zeitnahe Verabschiedung im Stadtrat. Wesentliches Ziel der angepassten und weiterentwickelten Satzung ist eine intensive, klimawirksame und naturnahe Durchgrünung Münchner Siedlungsräume sowie eine Verhinderung von Rechtsunsicherheit ab dem 01.10.2025.
Begründung
Die LH München bemüht sich seit vielen Jahren in vorbildlicher Weise mit verschiedenen kommunalen Planungsinstrumenten (z. B. Freiflächengestaltungssatzung, FFG) eine grüne und naturnahe Gestaltung von Freiflächen im bebauten (privaten) Siedlungsraum in der Münchner Stadtentwicklung zu etablieren. Neben attraktiver Gestaltung der Siedlungsflächen erhalten zunehmend Anpassungsmaßnahmen gegen die heißen Sommerwochen und -monate große gesellschaftliche Bedeutung, insbesondere für Risikogruppen.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Modernisierungsgesetze 2024 mit der Umformulierung des Art. 81, Abs. 1, Nr. 5 BayBO die Umsetzung dieser Ziele erheblich erschwert, wenn nicht gar konterkariert. Dafür wurde die Staatsregierung massiv kritisiert, von einschlägigen Fachverbänden ebenso wie vom Bayerischen Städtetag und vom Bayerischen Gemeindetag und Teilen der Opposition im Bayerischen Landtag. Bisher hatten die Kommunen das Recht, die „Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke“ zu regeln. Dies geschah in den sogenannten Freiflächengestaltungssatzungen.
Der Art. 81, Abs. 1, Nr. 5 BayBO (alte Fassung) wird zum 01.10.2025 ungültig und durch eine neue Fassung ersetzt. Dadurch werden fast alle Freiflächengestaltungssatzungen in Bayern ungültig. Es besteht daher weitgehende Unsicherheit, wie Außenflächen im Rahmen von Bauanträgen ab dann beurteilt werden. Diese Unsicherheit sollte so bald wie möglich behoben werden, um sowohl den bauenden Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Verwaltung wieder Rechtssicherheit zu geben. Die erbetene Klimaanpassungssatzung wäre ein wichtiges Instrument, um die negativen klimatischen Auswirkungen der starken Nachverdichtung in unserem Stadtviertel, mit monatlichen Verlusten zwischen 30 – 80 Bäumen, abzumildern.
Die Gemeinde Oberhaching (mit Bürgermeister Stefan Schelle, CSU) hat vor der Sommerpause 2025 mit einer Klimaanpassungssatzung ein deutliches Zeichen gesetzt für eine Fortsetzung gemeindlicher Handlungsfähigkeit bei der Durchgrünung von Nachbar-schaften (siehe SZ vom 25.7.2025, München und Region, „Schottergärten bleiben in Oberhaching verboten“). Dafür hat die Gemeinde Oberhaching den Handlungsspielraum des neuen Art. 81, Ab.1, Nr.5 in Form einer „Satzung über das Verbot von Schottergärten und zur Beschränkung von Bodenversiegelung“ ausformuliert und diese kurz „Klimaanpassungssatzung“ genannt (s. Anlage Satzungstext).
Die Oberhachinger Satzung kann der LH München als positives Beispiel dienen, um an die bisher vorbildlichen Regelungen der Stadt München anzuknüpfen. Diese Regelungen sind ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Münchner Bevölkerung in Zeiten großer klimatischer Veränderungen sowie ein Beitrag gegen das Artensterben.
Mit einer neuen Klimaanpassungssatzung sollen das Klimaanpassungskonzept der LHM und der Klimafahrplan gestärkt werden. Es geht gleichermaßen um Hitzeregulation und Gesundheitsvorsorge, Niederschlagsmanagement und standortgerechte Artenvielfalt.