Ortzentrum Trudering – verkehrliche Regelungen 23. Oktober 202126. November 2021 Antrag 1. Das neue Ortszentrum in Straßtrudering wird nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten entsprechend den Zielen aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren Trudering“ als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ laut StVO ausgewiesen. Dies gilt auch bereits für den Abschnitt der Truderinger Straße nach Abschluss des ersten Bauabschnitts im Herbst 2021. 2. Die beidseitig abmarkierten Streifen zur sicheren Führung des Radverkehrs in der Truderinger Straße zwischen Bajuwarenstraße und Schmuckerweg werden deutlich sichtbar mit unterbrochenen weißen Streifen und sich häufig wiederholenden Fahrradsymbolen gekennzeichnet, um allen Verkehrsteilnehmern eindeutig zu signalisieren, dass dieser Bereich der verkehrssicheren Benutzung für den Radverkehr dient, und dadurch das unerwünschte und unerlaubte Radfahren auf dem Gehweg unterbleibt. 3. Es werden Maßnahmen getroffen, die das derzeitig regelmäßige unerlaubte Falschparken auf den verbliebenen Freiflächen am Straßenrand verhindern – sei es durch bauliche oder administrative Maßnahmen (Pflanztröge -siehe Foto, Fahrradständer, Verkehrsüberwachung, etc.). 4. Die LHM richtet in der Truderinger Straße zwischen der Bajuwarenstraße und 100 m östlich des Schmuckerweg eine „blaue Zone“ ein, die durch die „Kommunale Verkehrsüberwachung“ (KVÜ) intensiv und regelmäßig überwacht wird (siehe Fotos). 5. Der BA15 fordert einen Ortstermin mit den betroffenen Verwaltungsfachdienststellen (Mobilitätsreferat, Baureferat, Planungsreferat, KVR, Regierung von Oberbayern) und dem Stadtteilmanagement. 6. Die Stadtverwaltung initiiert eine Bürgerbeteiligung zu Themen, die ohne großen baulichen und finanziellen Aufwand im Jahr 2022 – wenn gewünscht – nachgebessert werden können (während der Umsetzung des zweiten Bauabschnittes im Kreuzungsbereich Schmuckerweg/Truderinger Straße) ohne die derzeitige Flächenaufteilung von Fahrbahn und Gehwegen in Frage zu stellen, z. B. zusätzliches Grün/Bäume, Fahrradständer, etc.). Begründung Nach der Beantragung des BA15 im September 2008 auf Teilnahme am Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ hat sich ein jahrelanger Diskussions- und Planungsprozess angeschlossen. Folgende zentrale Eckdaten sind seit vielen Jahren Bestandteil der Überlegungen/Planungen: Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen zu Fuß/Rad.Reduzierung und Entschleunigung des Kfz-Verkehrs durch die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“.Erhöhung der Aufenthaltsqualität – insbesondere für Familien – zur Stärkung der lokalen Ökonomie.Gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln, insbesondere auch mit den MVG-Bussen. Diese Eckdaten beeinflussten die Entscheidung des Preisgerichts beim städtebaulichen Wettbewerb ganz erheblich. Die Entscheidung für weitgehende Barrierefreiheit zwischen Fahrbahn und Gehwegen (Abstich von lediglich 2 cm auf der gesamten Länge mit Ausnahme der Bushaltestellen), und die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn anstatt baulicher Radwege wurde mit der Begründung getroffen, dass im sanierten Ortszentrum ein „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit entsprechend entschleunigter Geschwindigkeit auf der Fahrbahn eingerichtet wird. Beabsichtigt war die Möglichkeit für den Fußverkehr, auf ganzer Länge von ca. 500 m gefahrlos queren zu können. Mit dem Verweis auf eine stringente Überwachung des ruhenden Kfz-Verkehrs wurde suggeriert, dass damit das Falschparken in Griff zu bekommen sei. Kurz vor Abschluss der Bauarbeiten für den 1. Bauabschnitt werden nun aus der Stadtverwaltung ganz andere Signale gesendet, z.B. dass kein Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet wird, dass die KVÜ nicht für die Überwachung des (ruhenden) Verkehrs eingesetzt wird, sondern dies Aufgabe der (unterbesetzten) Polizei sein soll. Diese deutliche Abkehr von den früheren Eckdaten, ohne dass der BA15 angemessen beteiligt wurde ist nicht hinnehmbar.Die nachfolgenden Fotos zeigen viele Momentaufnahmen innerhalb weniger Stunden, am Freitag, den 17. September auf der neu gestalteten Südseite der Truderinger Straße im Ortskern von Straßtrudering. Es wird deutlich, dass eine strikte Kontrolle des ruhenden Verkehrs angezeigt ist, um von Anfang an die neuen Parkregeln zu verdeutlichen. Die über Jahre mühsam erarbeitete Planung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität wird sonst von vorneherein konterkariert. Unser Antrag im RIS