Antrag
Der BA 15 beantragt die Anordnung und Durchsetzung eines Überholverbotes in beide Richtungen auf der Brücke über die Autobahn A94 am Mitterfeld zwischen Riem und der Messestadt Riem. Dieses soll mittels Verkehrszeichen 277.1 auch für das Überholen einspuriger Fahrzeuge gelten.
Das Überholverbot einspuriger Fahrzeuge soll so lange gelten, bis eine Verbreiterung oder eine separate Brücke über die Autobahn für den Fuß- und Radverkehr errichtet wurde.
Begründung
Die Brücke über die Autobahn A94 am Mitterfeld stellt eine wichtige Fuß- und Radverbindung in den Münchner Norden und Nordosten sowie aus Riem zum Friedhof, in die Messestadt und zum Truderinger Ortszentrum dar. Auch viele Schüler:innen der beiden Schulen des Bildungscampus Riem nutzen diese Brücke für ihren Schulweg. Die schmalen Gehwege über die Brücke stellen dabei ein Nadelöhr dar; es gilt in beide Richtungen „Gehweg, Fahrrad frei“. Vor allem aus Riem kommend in Richtung Süden ist dieser Weg jedoch so schmal, dass man auf dem Rad kaum an Fußgänger:innen vorbeikommt. Auch der abgesenkte Bordstein legt Radfahrer:innen eine Nutzung der Fahrbahn nahe. Hierbei handelt es sich um eine relativ kurze Strecke, auf der werktags tagsüber eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Auf der Fahrbahn werden Radfahrer:innen dennoch regelmäßig von Autofahrer:innen überholt, trotz durchgezogener Linie und Verdeckung des Gegenverkehrs durch die Rechtskurve und die Brücke selbst. Diese Überholvorgänge stellen eine subjektive und bei „plötzlich auftauchendem“ Gegenverkehr auch eine objektive Gefährdung dar, die durch das Überholverbot verhindert werden soll.
Unser Antrag im RIS