Klimaschutz in BAs

BAs brauchen Klimaschutzbeauftragte

Antrag: Einführung Beauftragte für Klimaschutz als Pflichtbeauftragten in die BA-Satzung

Der Bezirksausschuss möge beschließen, die BA-Satzungskommission aufzufordern, die Position „Beauftragte für Klimaschutz“ in §23 „Beauftragte“ der Bezirksausschuss-Satzung als Pflichtbeauftragung fest zu verankern. 

Dazu soll §23 Absatz (4) neu mit dem Wortlaut aufgenommen werden: „Der Bezirksausschuss benennt mindestens eine*einen Klimaschutzbeauftragte*n. Die benannte Person soll sich im Stadtbezirk aktiv für den Klimaschutz einsetzen und auch jede Entscheidung des Bezirksausschusses auf dessen Auswirkungen auf das Klima prüfen“.

Alle weiteren Absätze ab dem 4 Absatz im §23 verschieben sich dementsprechend um einen Punkt nach unten.

Begründung:

Der Klimawandel ist eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste Thema unserer Zeit und stellt die Bürger*innen Münchens und die Stadt vor große Herausforderungen. Der Bezirksausschuss Berg am Laim hat deshalb schon vor Jahren die Klimanotstand in Berg am Laim ausgerufen.   

Leider wird das Thema aber auch auf Ebene der Bezirksausschüsse immer noch nicht so ernst genommen, wie es eigentlich sein müsste. Durch die Pflichtbeauftragung würden die Entscheidungen aller Münchner BAs noch einmal einer Klimaschutz-Überprüfung unterzogen werden und zusätzlich bei einsprechendem Engagement auch lokale Klimaschutzinitiativen vorangetrieben.

Einstimmig angenommen vom Bezirksausschuss am 30.6.2026

Der Link zum RIS erfolgt, sobald der Antrag öffentlich ist.