Hintergrund:
In der Bezirksausschuss-Satzung der Landeshauptstadt München findet sich die Verpflichtung für alle Bezirksausschüsse (BA), eine*n Beauftragte*n gegen Rechtsextremismus zu benennen.
In der Sitzung des BA 14 Berg am Laim vom 30.6.2026 hat die CSU-Fraktion einen Antrag eingebracht, in diese Satzung auch für alle BAs verpflichtend eine Beauftragung gegen Linksextremismus aufzunehmen. Dieser Antrag kam nur einen Monat nach der konstituierenden Sitzung des BA 14, in der die AfD bei der Benennung der Beauftragten gegen Rechtsextremismus genau dies als Forderung zu Protokoll gegeben hatte.
Als Reaktion haben die Fraktionen von GRÜNEN, SPD, FDP und Freie Wähler/ÖDP eine gemeinsame Stellungnahme verlesen:
Gemeinsame Stellungnahme der Grünen, der SPD, der FDP und der ÖDP/Freien Wähler zum Antrag der CSU, die Position des „Beauftragten gegen Linksextremismus“ zu schaffen:
Die genannte Parteien lehnen den Antrag ab.
Begründung:
Bei der Satzung, deren Änderung und Ergänzung die CSU beantragt, handelt es sich um eine Satzung der Landeshauptstadt München. Daher ist bei Vergleichen, die in der Begründung angestellt werden, nicht der kürzlich veröffentlichte Verfassungsschutzbericht Bayern aussagekräftig, sondern vielmehr der „Sicherheitsreport 2025“ des Polizeipräsidiums München. Dieser befasst sich auf den Seiten 98 und insbesondere 99 sehr detailliert mit allen Formen politisch motivierter Kriminalität in München.
Vorab: Nichts von den Zahlen in diesem Bericht wollen wir verharmlosen, jedes Gewaltdelikt ist eines zu viel – nur damit da keine Missverständnisse aufkommen.
Wenn man sich den „Sicherheitsreport 2025“ des Polizeipräsidiums München ansieht, wird ersichtlich, welche Delikte einen „Beauftragten gegen Rechtsextremismus“ sinnvoll erscheinen lassen, einen „Beauftragen gegen Linksextremismus“ jedoch nicht:
Eine Beauftragte oder ein Beauftragter können keine Gewaltdelikte verhindern und auch keine Sachbeschädigungen. Sie können aber genau dort ansetzen, wo die größten Unterschiede zwischen rechts- und linksextremistischer Kriminalität liegen: Bei den Propagandadelikten (399 rechts, 6 links) sowie beim Straftatbestand der Volksverhetzung (145 rechts, null links). Diese Kriminalitätsfelder bedrohen unser gesellschaftliches Zusammenleben und damit unsere Demokratie. Sie finden im realen Leben statt oder in sozialen Netzwerken. Hier können Beauftragte gezielt gegenhalten, melden, informieren. Das ist der Grund, warum wir Beauftragte gegen Rechtsextremismus für so viel wichtiger halten als Beauftragte gegen Linksextremismus. Gegen die weitere Polarisierung der Gesellschaft. Für den Erhalt unserer Demokratie.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag der CSU wurde gegen die Stimmen der CSU und der AfD abgelehnt.
