Hilfsfrist für Rettungsdienste im ganzen Stadtbezirk einhalten 25. Juli 20214. August 2021 Anfrage zur BA-Sitzung am 22.7.2021 neu (zu TOP 4.7.6, 17.06.2021)Seit vielen Jahren wird in Trudering immer wieder der Bau neuer leistungsfähiger Straßen gefordert mit der Begründung, dass sonst die Hilfsfrist der Feuerwehr für Waldtrudering nicht eingehalten werden kann. Die Einhaltung der Rettungs-Hilfsfrist ist selbstverständlich auch den GRÜNEN ein dringendes Anliegen. Im digitalen Zeitalter sehen wir zusätzliche Möglichkeiten einer optimierten Verkehrssteuerung/-beeinflussung zu Gunsten einer möglichst kurzen Hilfsfrist, die zielführender sind als der Aus- und Neubau von Straßen. Es ist deshalb gerade in der aktuellen Diskussion zur Arrondierung Kirchtrudering überfällig zu erfahren, welche Möglichkeiten für die Rettungsdienste bestehen, um entlegenere Einsatzorte z. B. in Waldtrudering im Notfall zeitgerecht zu erreichen. Deshalb bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es richtig, dass im zeitkritischen Fall (z. B. Hauptverkehrszeit) bei Rettungseinsätzen in Waldtrudering neben der Feuerwache 10 (Messestadt) auch die näher gelegenen Feuerwachen (FFW Haar und Waldtrudering) und auch ggfs. die FW 5 (Ramersdorf) und die FW 9 (Putzbrunner Straße) automatisch durch die Einsatzzentrale verständigt werden, um den Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen? (vgl. BayFwG §15, Abs. 2 Satz 2) 2. Ist es technisch möglich, dass sämtliche Ampelanlagen von der Josef-Wild-Straße bis zur Wasserburger Landstraße durch die Feuerwache 10 oder die Einsatzleitzentrale im Einsatzfall so freigeschaltet werden können (Beispiel FW 5 an der Kreuzung Aschheimerstr./Bad Schachener Str.), dass die Rettungsdienste ohne große Komplikationen/ohne maßgebliche Zeitverzögerungen zu den entsprechenden Einsatzorten (in Waldtrudering) gelangen? Könnte eine entsprechende Verkehrsbeeinflussung wie vom Tram-/Busverkehr der MVG bekannt, auch für die Rettungsdienste im Rahmen eines Pilotversuches eingerichtet werden? Unser Antrag im RIS wird nachgetragen sobald vorhanden.