Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden stärker ausbauen!

Ergänzungsantrag zum Bürgerschreiben 3.6.9 „Unterstützung bei der Umrüstung auf erneuerbare Energien“, das auf der Sitzung des BA15 am 22.07.2021 behandelt wird

Antrag

Die Stadt wird gebeten, Möglichkeiten zum weiteren Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden wie auch auf Gebäuden der Gewofag/GWG im Stadtbezirks 15 zu prüfen und anzustoßen. Der Vorzug soll Projekten gegeben werden, die eine gleichzeitige Begrünung des Daches vorsehen. Die neue Photovoltaikagentur der Stadt soll einbezogen werden. Die Anbieter sollen prüfen, ob eine Ost-West-Ausrichtung der Anlage möglich und energetisch sinnvoll ist zum Ausgleich des „Mittagshochs“ von nach Süden gerichteten Anlagen. Dabei soll auch geprüft werden, ob Dächer an Bürgerenergiegenossenschaften vergeben werden können, die den Bürger*innen der Nachbarschaft die Möglichkeit geben, sich finanziell und ideell daran zu beteiligen.

Zur Orientierung bitten wir um eine Liste der öffentlichen Dächer sowie der Dächer der Gewofag/GWG des Stadtbezirks 15 mit folgenden Angaben: Gebäude, Adresse, Fläche in qm, qm davon bereits mit Fotovoltaik belegt/als Gründach gestaltet/beides, Angaben dazu ob und wann eine (Erweiterung) der Photovoltaikanlage und eine Begrünung geplant ist sowie eine überschlägige Ersteinschätzung, ob aufgrund des Alters des Gebäudes und des Zustandes des Daches eine statische Eignung erwartet wird bzw. ob für das Dach in den nächsten 10 Jahren eine standartmäßige Sanierung ansteht.

Begründung

Seit Jahren sind viele Dächer von städtischen Gebäuden nicht mit Photovoltaik ausgestattet. Mit der Gründung der Photovoltaikagentur macht die Stadt einen begrüßenswerten Schritt. In der Vergangenheit wurde jedoch beobachtet, dass ähnliche Initiativen (SIM Solarinitiative München) gescheitert sind. So wissen wir von einer Münchner Bürgerenergiegenossenschaft, dass diese erfolgreich im Landkreis tätig sein kann, an der Verwirklichung von Projekten in der Stadt München jedoch regelmäßig gescheitert ist. Falls dies an der Zersplitterung von Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung liegt, bitten wir um Untersuchung dieses Umstands und Abhilfe z.B. in Form einer referatsübergreifenden Photovoltaikgruppe. Hier muss nun endlich etwas vorangehen, wie die Stadtpolitik vollkommen richtig im aktuell geplanten Klimapaket vorsieht. Auch im kürzlich stattgefundenem Fachtag BNE „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ am 14.07.2021 war der Bau von Photovoltaikanlagen auf Schulen genannt als ein Baustein zur Umsetzung und Veranschaulichung von Klimaschutz vor Ort.

Die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik wird noch viel zu wenig genutzt. Derweil passen beide gut zusammen. Die Begrünung reflektiert weniger Wärme als ein unbegrüntes Dach. Dadurch steigt die Leistungsfähigkeit der Solaranlage, deren Leistung ab 25 Grad Celsius zu sinken beginnt. Umgekehrt profitiert das Grün von der Beschattung durch die Solarmodule. Die Begrünung ist zudem ein Teil des Schwammstadtprinzips. Regenwasser wird zunächst zurückgehalten und verdunstet. Dies trägt zu einem kühleren Stadtklima bei und entlastet die Kanalisation bei Starkregenereignissen.

Beim aktuellen EEG (erneuerbare Energien Gesetz) ist es wirtschaftlich optimal, wenn der Besitzer der Anlage gleichzeitig der Verbraucher des Stroms ist. Daher wäre eine Verwirklichung durch die Stadtwerke finanziell derzeit am interessantesten. Ist jedoch weder Geld noch ausreichend Personalressource für die Planung vorhanden, bietet sich die Umsetzung z.B. durch Bürgerenergiegenossenschaften an. Zudem ist unserer Kenntnis nach ein Dach für die Stadtwerke erst ab einer Fläche von 400 qm interessant.

Die Beteiligung von Bürger*innen führt hier zu einem verstärkten Interesse an den erneuerbaren Energien und gleichzeitig zu einer Erhöhung der Akzeptanz der Photovoltaik in der Bevölkerung. Derzeit liegt die Rendite eines Genossenschaftsmitglieds bei ca. 1-2 %. Sollte sich nach der Bundestagswahl am EEG etwas verändern, könnte dies finanziell für die Bürger*innen eventuell noch interessanter sein.

Unser Antrag im RIS (Wird hinzugefügt, sobald dort vorhanden)

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA am 22.07.2021 angenommen.