Trudering-Riem

Rahmenplanung Waldtrudering – Forderungen des BA 15

Um der vom Stadtrat 2019 beschlossenen Rahmenplanung Waldtrudering einen nachhaltigen Sinn zu geben, stellt der BA15 folgende Forderungen:

1. Kartierung des vorhandenen Baumbestands im Gebiet der Rahmenplanung (wenn nicht bereits  geschehen):
a) beginnend 2022
b) Aktualisierung nach jedem realisierten neuen Bauvorhaben
c) turnusmäßige Fortschreibung alle 5 Jahre

2. Feststellung der (unerlaubten) Baumschnitte, z.  B. bei in der Vergangenheit geforderten Ersatzpflanzungen bzw. Neupflanzungen auf Basis von Freiflächengestaltungsplänen. In diesem Zusammenhang wünschen wir eine Klärung, ob der massive Eingriff in den Baumbestand der geforderten Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück Waldtruderinger Straße (östlich) / Am Hochstand (nördlich) genehmigt war? Wenn nicht, ob die LBK/UNB gedenkt, hier geeignete Maßnahmen, z. B. ein Bußgeldverfahren einzuleiten?                                                      

3. Besonders restriktive Genehmigungspraxis bei TG zugunsten/zum Erhalt des vorhandenen Baumbestands und optimaler Voraussetzungen für künftige Neupflanzungen von Großbäumen mit natürlichem Bodenschluss.

4. Die Landeshauptstadt München setzt sich beim Landesgesetzgeber Freistaat Bayern dafür ein, dass der Baumschutz ein höheres Gewicht in der BayBO bei künftigen Bauvorhaben erhält und nicht zwangsläufig dem Baurecht untergeordnet wird.

5. Empfindlich hohe Bußgelder für ungenehmigte Baumfällungen rücksichtsloser Investoren wie scheinbar kürzlich auf dem Grundstückstück Jagdhornstraße 8 praktiziert.

6. Der BA15 bittet zum wiederholten Male dringend um ein Gespräch mit der Leitungs-ebene der LBK/UNB, gerne auch im Rahmen des geplanten Jahresgesprächs mit der HAII.

Begründung mit Vorgeschichte:

Waldtrudering hat eine bewegte Besiedelungsgeschichte in den letzten 130 Jahren

  • neue Stadterweiterungspläne ab 1892
  • Besiedelung von Waldtrudering zu Beginn des 20.  Jhdts. mit Baubeschränkungen auf Basis der Staffelbauordnung (9+ 10) nach Theodor Fischer (meist Villen und Einfamilienhäuser). Die Staffelbauordnung war Münchner Baurecht von 1904 – 1979
  • Das Bundesbaugesetz ab 1960 als neues wichtigstes deutsches Bauplanungsrecht, abgelöst durch das Baugesetzbuch ab 1987, übernimmt die Steuerung kommunaler Innenentwicklung größtenteils auf der Grundlage des §34 BauGB
  • Die Bayerische Bauordnung (Landesbaurecht seit 1962) wirkt sich durch Abstandsflächen, dem Grundsatz Baurecht vor Baumschutz, und Regelungen zu Stellplätzen bis heute  maßgeblich auf die örtliche Baugenehmigungspraxis aus!
  • Seit den 80er Jahren hat der Druck auf den Immobilienmarkt in Intervallen zugenommen, durch Bevölkerungsentwicklung und die Ansprüche an mehr Wohnfläche pro Person/Fam. Trudering/Waldtrudering war einer verstärkten Nachverdichtung ausgesetzt. Dies war Anlass zur Einführung der Gartenstadtsatzung (Juli 2000) mit dem Ziel, die Nachverdichtung und Abstandsflächen zu steuern. 2003 scheiterte die Satzung vor dem Verwaltungsgericht.
  • Seit etwa 2007 ist der Druck permanent auf hohem Niveau. Seit 2014 wird erneut versucht, die Nachverdichtung in den sogenannten Gartenstädten zu steuern, diesmal über das neue Planungsinstrument „Rahmenplanung“. Ein erster Stadtratsbeschluss erfolgt im April 2015 inklusive dem Planungsinstrument „Blockweise Betrachtung“. Die Festlegung von 6 Pilot-Gebieten zur Rahmenplanung erfolgte 2019 durch den Stadtrat. Vorhergegangen ist eine umfassende BA-Beteiligung und Bürgerbeteiligung. In Waldtrudering wird eines der Pilotprojekte angesiedelt.

Der BA15 begrüßt den erneuten Versuch der Steuerung von Nachverdichtung jenseits des §34 BauGB ausdrücklich, kritisiert die Vorgehensweise des Planungsreferats jedoch als viel zu zögerlich und nicht ausreichend, um die schützenswerten Qualitäten des Planungsgebietes tatsächlich zu bewahren. Wenn die schönen Bilder aus dem Informationsflyer auch künftig noch Bestand haben sollen – und das scheint ja das Ziel des Planungsreferates zu sein – dann braucht es  weitere mutige Schritte und Maßnahmen, um den massiven Baum- und Grünverlust der letzten Jahrzehnte – der bis heute andauert – endlich zu bremsen.

Unser Antrag im RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7109173

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA15 am 24.03.2022 einstimmig  angenommen.