Trudering-Riem

Anpassung des Flächennutzungsplans entlang der Bahnstrecke


Voller Titel: Umgehende Anpassung des Flächennutzungsplan der Flächen nördlich der Bahntrasse München – Rosenheim von der Schatzbogenbrücke bis hin zum geplanten Baugebiet am Rappenweg im Hinblick auf künftige Bauvorhaben

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des BA15 im August 2021

Wir beantragen, die sofortige Änderung des gültigen Flächennutzungsplan (FNP) einzuleiten, nur so wird gewährleistet, dass ein Lärmschutz nach Neubaustandard bei Baumaßnahmen der Bahn AG greifen kann. Bislang sind im gültigen FNP künftige Wohnungsbauflächen teilweise noch als Grünflächen oder Gewerbeflächen (GE) ausgewiesen mit dem Risiko, dass für neue Wohngebiete kein angemessener Schallschutz vorgeschrieben wird. Deshalb fordern wir:

  1. Aufnahme des künftigen Planungsgebietes an der Heltauer Straße, des 5. Bauabschnitt Arrondierung Kirchtrudering mit der Grundschule und dem Planungsgebiet am Rappenweg.
  2. Die Aufnahme der Grundschule am Lehrer-Götz-Weg, die im gültigen FNP nicht als bestehende Schule sondern nur als E-Fläche aufgewiesen wird.
  3. Lärmschutz nach Neubaustandard für alle Baugebiete und Bestandsbebauung.
  4. Der BA15 ist bei der FNP-Änderung satzungsmäßig zu beteiligen

Begründung

Veranlasst durch die vorgestellten Planungen des DB Netze Projekt Bhf-Trudering wurde deutlich, dass die Schutzwürdigkeiten entlang der nördlichen Flanke der Planungen nicht den aktuellen Planungsüberlegung zur Schaffung von mehr Wohnraum (Heltauer Str./ 5. Bauabschnitt Riem – Arrondierung Kirchtrudering und Rappenweg) in diesem Bereich entsprechen.

Insbesondere müssen beide geplanten bzw. existierenden Vorbehaltsflächen für Schulen als solche gekennzeichnet werden und somit im FNP die Notwendigkeiten besonderer Schutznotwendigkeiten verankert ist. Beim Lärmschutz muss gewährleistet werden, dass er dem Standard bei Streckenneubau entspricht.

Unser Antrag im RIS wird nachgetragen sobald vorhanden.

Dieser gemeinsame Antrag von SPD und GRÜNEN wurde in der Sitzung des BA am 13.08.2021 angenommen.