Antrag zum Ergebnis des Städtebaulichen Wettbewerbs 5. Bauabschnitt Messestadt

Die GRÜNE Fraktion positioniert sich zum Wettbewerbsergebnis wie folgt und fordert den Stadtrat auf, für die Überarbeitung der Siegerentwürfe bei der Eigentümergemeinschaft BA5 für das weitere Planungsverfahren folgende Forderungen einzubringen:

Antrag:

1. Dichte und Höhenentwicklung:

Das bisher unbefriedigende Ergebnis des Wettbewerbs zeigt, dass die Wettbewerbsvorgaben angepasst werden müssen: eine Dichte von bis zu 2.500 WE mit einer Höhenentwicklung bis zu 45 m ist kein adäquates und befriedigendes städtebauliches Ergebnis für diesen besonderen Ort an der Schnittstelle von Kirchtrudering, dem 4. Bauabschnitt Messestadt und dem Riemer Park Der Stadtrat fordert deshalb eine Überarbeitung der Entwürfe mit einer neuen Zielzahl von 1.800 – maximal 2.200 WE mit einer abwechslungsreichen Höhenentwicklung von bis zu maximal 8 Geschossen.

2. Wettbewerbsaufgabe Schwammstadtprinzip:

Mit Erschrecken wird – am Ende dieses heißen und trockenen Sommers – das Ergebnis des vorläufigen Wettbewerbssiegers zur Kenntnis genommen mit einer zusätzlich unterbauten Fläche von 53.800 m² (5,38 ha entspricht ca. 8,5 Fußballfelder), der maximale Wert aller Arbeiten. Damit wird erheblich gegen das Schwammstadtprinzip verstoßen, das ein wichtiges Kriterium im Auslobungstext darstellt. Die unterbaute Fläche geht auf die großflächige Unterbauung mit Tiefgaragen zurück. Wie diesen Sommer zu sehen war und wie das PLAN im Beschluss zum Baumschutz vom 16.06.2021 (V 03093) selbst schreibt, wirken Tiefgaragendecken unter Grünflächen wie versiegelte Flächen, Bäume können nicht in tieferen wasserreicheren Schichten wurzeln und vertrocknen in Hitzesommern. Zudem verhindert der übliche Sanierungszyklus von TG-Decken die Pflanzung und das jahrzehntelange Wachstum von großen langlebigen Bäumen der 1. Wuchskategorie, den Bäumen, die für Klimaschutz besonders wichtig sind.

Der Stadtrat fordert daher die Eigentümergemeinschaft auf:

  • von jeglicher Unterbauung von Grünflächen abzusehen
  • ein Mobilitätskonzept vorzulegen, dass sich auf Mobilitätshäuser und Sharing-Konzepte fokussiert
  • ein Gutachten vorzulegen, das eine ernsthafte Umsetzung des Schwammstadtprinzip attestiert. Das Referat für Klimaschutz und Umwelt soll dabei einbezogen sein und eine Stellungnahme zum Gutachten abgeben.

3. Grünflächenversorgung:

Per Stadtratsbeschluss wurde in B-Plan-Gebieten eine gesamte Grünflächenversorgung von minimal 20 m² pro Einwohner festgelegt. Die öffentliche Grünflächenversorgung weist bei allen   3 preisgekrönten Arbeiten deutlich geringere Flächenanteile aus (11,2 m², 9,9 m² und 7,1 m²), detaillierte Angaben zur privaten Grünversorgung fehlen bislang.

Der BA15 bittet um klare Daten zur privaten Grünflächenversorgung bei allen 3 preisgekrönten Arbeiten – getrennt nach Freiflächengrün und Dachgartengrün – und fordert gleichzeitig die Einhaltung der Vorgaben des Stadtrats mit 20 m²/EW an Grünflächen im weiteren Planungsverfahren. Grünflächen auf Dächern sollen dabei nicht mitgezählt werden, denn es ist inzwischen allen klar, dass die derzeitige und künftige Energieversorgung eine maximale Bestückung der Dächer mit PV erfordert, idealerweise in Kombination mit Biodiversivitätsdächern.

Auch ein Verweis auf die Grünflächen des nahegelegenen Riemer Parks verbietet sich. Der Riemer Park ist bereits heute hoch frequentiert. Nutzungskonflikte treten bereits heute auf. Zudem handelt es sich hier nicht um einen Nachbarschaftspark, sondern eine Grünfläche mit überörtlicher Bedeutung. Zusätzlich zum 5. Bauabschnitt werden in der Nähe des Parks künftig zwei bis drei weitere Neubaugebiete entstehen (Heltauer Straße, Rappenweg, Gronsdorf). Auch im Hinblick auf diese Gebiete scheidet eine Grünflächenversorgung durch den Riemer Park für den BA5 aus.

4. Motorisierter Verkehr und Entlastungsstraße:

Die neue 4-spurige Straße führt zu einer unerwünschten deutlichen Trennung und erheblichen Lärmbelastung im neuen Wohnquartier, dies zeigen die schematischen Darstellungen im Fachbeitrag Schall und die Lagepläne. Die Straßentrennung betrifft nicht nur das neue Wohngebiet, sondern trennt auch Kirchtrudering vom Riemer Park und der Messestadt. Eigentlich sollte der 5. Bauabschnitt aber ein neues Bindeglied werden!

Der BA 15 fordert, im weiteren Planungsverfahren Lösungen anzustreben, die oben beschriebene Problematik deutlich zu reduzieren, z. B. durch

  • Reduzierung der 4 Spuren auf 2 Spuren plus Aufweitung für MVG-Busse an den beiden Knoten
  • Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 auf der gesamten Straßenlänge.

Bei der Arbeit 1006 (2. Preisträger) mit der Entlastungsstraße direkt neben der Straße Straßl ins Holz fordert der BA 15 im weiteren Verfahren einen deutlich größeren Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung, ein attraktives Trennungsgrün/Lärmschutzwall mit maximalen Lärmschutz. Dieser Lärmschutz ist durch Fachgutachten eindeutig nachzuweisen. Ansonsten ist die gewählte Straßenlage für den BA 15 ein KO-Kriterium.

Bei allen Arbeiten werden sichere, ausreichende und barrierefreie Querungsmöglichkeiten über die Entlastungsstraße für den nichtmotorisierten Verkehr eingefordert. 

5. Alternative Verkehrsführung des Rappenwegs – wichtige Fragen:

Hinsichtlich der im Wettbewerbsverfahren geforderten alternativen Straßenvariante eines nach Süden verlagerten Rappenweg sollten vorrangig im Rahmen einer skizzenhaften Planung folgende Parameter geklärt werden:

  • Wie flächenintensiv muss der U-Turn Ecke Schwablhofstraße ausgelegt werden, um einen angemessenen Verkehrsfluss auch für schwere Fahrzeuge (Busse/LKW) zu gewährleisten?
  • Wie hoch ist die Neuversiegelung dieser beabsichtigten Straße bei 2-spuriger Planung?
  • Wie hoch ist die Neuversiegelung im Vergleich zur aktuellen Straßenführung des Rappenwegs?

Fazit: Im Sinne der bereits vor Ort wohnenden Bevölkerung und der künftigen Bewohner*innen strebt der BA ein attraktives, menschliches und ökologisch orientiertes Wohnquartier an. Die oben genannten Positionen und Forderungen sind für den BA 15 dabei essentiell im weiteren Planungs- und Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.

Unser Antrag fand im Bezirksausschuss keine Mehrheit und ist daher nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Unsere GRÜNE Stadtratsfraktion hat jedoch erreicht, das das ursprüngliche Preisgericht erneut zusammentreten wird um die überarbeiteten drei Wettbewerbsentwürfe erneut zu bewerten. Wir hoffen, dass unsere hier gemachten Überlegungen für ein zukunftssicheres Stadtviertel hier die notwendige Berücksichtigung finden.