Vom Bezirksausschuss 14 in der Sitzung vom 27.10.2020 mehrheitlich angenommen. Von der Stadtverwaltung abgelehnt, weil die Straßenschilder aufgrund der geltenden Regeln als überflüssig erachtet werden und mangels bisherigem Unfallgeschehen (!) keine besondere Gefahrenlage erkannt wird.
Antrag
Auf der St.-Veit-Straße zwischen Kreillerstraße und Josephsburgstraße soll in südlicher Fahrtrichtung das neue Verkehrszeichen 276.1 (Radfahrer überholen verboten) aufgestellt werden.
Begründung
Am 21.6.2020 hat sich der BA 14 mit dem Anliegen eines Bürgers befasst, der sich wünschte, aufgrund des zu knappen verbleibenden Straßenraums im oben beschriebenen Abschnitt der St.-Veit-Straße einen Radweg zu Lasten der dortigen Parkplätze zu bauen.
Der BA hat dem Bürgeranliegen teilweise (für etwa die halbe Strecke) zugestimmt – dies wurde an die Stadtverwaltung mit unklarem Umsetzungshorizont weitergeleitet.
Da sich bis zur Umsetzung nichts an der aktuellen Situation ändert, d. h. Verengung der Fahrspur, Parkplätze zur rechten, Trambahngleise zur Linken, was ein vorschriftsmäßiges Überholen von Radfahrenden unmöglich macht, soll mit dem durch die StVO-Novelle eingeführten
neuen Verkehrszeichen den Autofahrenden signalisiert werden, dass ein regelkonformes Überholen in diesem Abschnitt nicht möglich ist.
Dieses Schild soll bis zur Umsetzung des Antrags vom 21.6.2020 am Anfang des benannten Abschnitts stehen (Ecke Kreillerstraße), ab der Umsetzung dann von der Stelle an, ab der der Radweg dann wieder auf die Straße ausgeleitet wird.
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