Berg am Laim

Sinnvolle Nutzung von neuen Dachflächen

Antrag: Sinnvolle Nutzung von neuen Dachflächen zur Gewinnung von Sonnenenergie, zur Dachbegrünung und zur Schaffung von Aufent-haltsflächen

Der Bezirksausschuss 14 Berg am Laim möge beschließen:

1. Überarbeitung der Gestaltungs- und Begrünungssatzung

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die im Jahr 1996 beschlossene Gestaltungs- und Begrünungssatzung umfassend zu evaluieren und zu überarbeiten.  Damit soll der Anteil der zum Zweck von Dachbegrünung, Energiegewinnung und des Bewohneraufenthalts ausgestalteten Dachflächen bei Neubauvorhaben gesteigert werden. Im Baugenehmigungsverfahren soll künftig regelmäßig ein Konzept vorgelegt werden, das die diesbezüglichen Planungen darstellt. Bei Flachdächern soll die Regelung in § 4 Gestaltungs- und BegrünungsS dahingehend geändert werden, dass diese auch bei einer Größe von unter 100 m² zu begrünen sind, soweit sie nicht zur Energiegewinnung (z.B. Photovoltaik, Solarthermie) oder als Aufenthaltsfläche (z.B. Dachgärten, Sportflächen, etc.) dienen. Die 100 m²-Grenze soll dazu deutlich reduziert werden.

2. Aufstockung der kommunalen Förderung

Gleichzeitig möge die Landeshauptstadt München die Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms Energieeinsparung und des Sonderprogramms zur Förderung der Begrünung in Bezug auf Sonnenenergie und Dachbegrünung deutlich aufstocken.

3. Förderung von Photovoltaik, Solarthermie und M-Solar Sonnenbausteinen

Die Nutzung der Sonnenenergie soll verstärkt vorangetrieben und beworben werden. Der Bezirksausschuss wird seinerseits Bauträger im Einzelfall auf die Installation von Photovoltaik oder Solarthermie hinweisen. In Fällen, in denen der Bauträger dies nicht selbst umsetzen kann oder will, wird der Bezirksausschuss diesen auf das Programm „M-Solar Sonnenbausteine“ hinweisen, bei dem die Stadtwerke München die Installation und den Betrieb der Anlagen übernehmen.

4. Berücksichtigung im Rahmen der Prüfung von Bauvorhaben

Der Bezirksausschuss wird im Rahmen der Einzelfallprüfung von Bauvorhaben in Zukunft regelmäßig eine sinnvolle Nutzung der Dachflächen prüfen und dieser bei seiner Abwägung besondere Bedeutung beimessen. Ergänzend sucht der Bezirksausschuss falls nötig künftig auch den direkten Kontakt zu den Bauträgern.

Begründung

Die starke Bautätigkeit in Berg am Laim führt zu einer zunehmenden Versiegelung und zur Verknappung privater Grünflächen. Damit wird es nötig, die Dächer starker als bisher umwelt- und bürgergerecht zu nutzen. Der Bezirksausschuss hat sich Ende 2019 selbst das Ziel gesetzt, bei seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen. Das sollte auch bei der Einzelfallprüfung von Bauvorhaben erfolgen.

Die Dachflächen in Berg am Laim sind aktuell mehrheitlich ungenutzt, obwohl sie ein großes Flächenpotential bieten. Ziel soll sein, den Anteil begrünter Dächer zu erhöhen, die Nutzung von Solarenergie durch Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu steigern und neue qualitative Aufenthaltsflächen für die Berg am Laimerinnen und Berg am Laimer zu schaffen.

Die jetzige Gestaltungs- und Begrünungssatzung stammt aus dem Jahr 1996 und muss an diese Situation angepasst werden, um im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine rechtliche Handhabe zu schaffen, mit der entsprechende Maßnahmen durchgesetzt werden können.

Im Fall von höheren Anforderungen durch die Stadt ist zeitgleich auch eine Erhöhung der dafür vorgesehenen städtischen Förderprogramme erforderlich. Insbesondere können Bauträger hier vermehrt auf das bestehende Programm M-Solar Sonnenbausteine der SWM hingewiesen werden, das einen sinnvollen Beitrag dazu leisten kann, den Anteil genutzter Dächer zu erhöhen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                       CSU-Fraktion

Der Antrag im Rathausinformationssystem

Pressestimmen

Hallo München, 13.11.2020

Gemeinsamer Antrag von CSU und DIE GRÜNEN vom Bezirksausschuss 14 am 27.10.2020 einstimmig angenommen.