Trudering-Riem

Energetische Nutzung der Windkraft im 15. Stadtbezirk

Neuauflage des BA-Antrags Nr. 08-14 / B 02943 vom 4.4.2011

Antrag

Die Stadtverwaltung prüft erneut, ob Flächen im nordöstlichen Teil des 15. Stadtbezirks (z. B. östlich des Umschlag-Bahnhofs Riem oder nördliches Messefreigelände) für die energetische Nutzung durch moderne Windkraftanlagen in Frage kommen. Dabei sind vorrangig folgende Parameter zu prüfen:

1. Sind die vorgeschlagenen Flächen grundsätzlich geeignet, welche Leistung könnte dort innerhalb der Stadtgrenzen installiert werden, welche Jahreserträge sind zu erwarten?

2. Gibt es einen geeigneten Standort in diesem Gebiet, ohne Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Lärm und unzumutbarem Schattenwurf durch den sich drehenden Rotor in den angrenzenden Wohngebieten Riem, Messestadt Riem, Feldkirchen, Dornach? Dabei sollte ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von 1 km zugrunde gelegt werden.

3. Wäre der vorgeschlagene Standort aus landschaftsplanerischer Sicht verträglich?

4. Sind die Grundstücke in städtischem Besitz? Wenn nicht, wären die Grundstückseigentümer ggfs. bereit zum Verkauf/zur langfristigen Verpachtung?

5. Sind unter Berücksichtigung der Punkte 1 – 4 betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich positive Ergebnisse zu erwarten?

6. Gibt es ergänzend zu den gewünschten großen Windkraftanlagen auch Potential an kleineren Anlagen, die geringere Abstände zur nächsten Wohnbebauung erfordern, z. B. entlang der BAB 94, auf dem Messefreigelände, am Geothermiestandort, etc.?

7. „Bei der Prüfung eines Standorts bitten wir mit zu prüfen, ob und inwieweit nach Ablauf eines ersten Förderzyklus nach EEG in einem vereinfachten Verfahren eine Erneuerung mit einem höheren und emissionsreicheren Windrad genehmigt werden kann und welche Auswirkungen dies auf die Umgebungsbebauung haben würde.“

Begründung

Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele von Bund und Stadt ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Hier sollten für die städtischen Energiewende-Ziele vorrangig die geeigneten dezentralen und München-nahen Standorte geprüft und genutzt werden. Dabei kann auch die Windkraft einen positiven Beitrag leisten, nachdem
zwischenzeitlich unbestritten ist, dass es auch in Bayern geeignete Standorte dafür gibt.

Bewohnerinnen und Bewohner der Messestadt und Besuchende des Riemer Parks – insbesondere des Rodelhügels – wissen aus Erfahrung, dass auf diesem Gelände ganz andere Windbedingungen herrschen als im Großteil des restlichen Stadtgebiets. Das Gebiet östlich des nahegelegenen Umschlagbahnhofes oder des Messefreigeländes südlich der
BAB94 dürfte für Windkraftnutzung sehr gut geeignet sein und gute Voraussetzungen bieten, und liegt von der nächsten Wohnbebauung über 1 km entfernt. Deshalb erscheint uns dieses Gebiet besonders gut geeignet.
Ein ähnlich lautender Antrag wurde in der BA-Sitzung am 14.4.2011 beschlossen – nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima. Trotz zahlreicher Beteuerungen bekannter (auch konservativer) Politiker „energiepolitisch ist nichts mehr wie vorher“, wurde der BA-Antrag auf dem Verwaltungsweg vom Planungsreferat im Herbst 2011 abgelehnt. Nach nunmehr 10 weiteren Jahren gibt es:

a) eine deutliche technische Weiterentwicklung moderner Windkraftanlagen und
b) mittlerweile einen breiten bundesweiten Konsens zum Ausbau der erneuerbaren

Energien, zum Umbau des klimaneutralen Wirtschafts- und Lebensstandort Deutschland. Damit dieses Ziel gelingen kann, müssen auch die wenigen geeigneten Standorte innerhalb des Münchner Stadtgebiets ernsthaft und sorgfältig geprüft werden, wie beispielsweise die o. g. Flächen.

Der BA 15 Trudering-Riem ist bereit, die energiepolitischen Weichen auf Zukunft zu stellen, und will nach den beeindruckenden Windkraft-Wahrzeichen im Münchner Norden an der BAB 9 auch ein Windkraft-Wahrzeichen an der BAB 94 im Münchner Osten setzen – für den Aufbruch in eine klimafreundliche Zukunft und einer größeren Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Unser Antrag im RIS

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA am 18.11.2021 angenommen.