Fragen zu Bebauungsplänen in § 34-Gebieten zum Schutz großer Bäume

Anfrage

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung und Einschätzung folgender Fragestellungen:

In §9 Abs 2a BauGB (siehe Anlage) steht:

„Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) kann zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans unterschiedlich getroffen werden.“

In §34 Abs. 3 steht:

„Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein.“

zur Frage:

1. Ist es möglich, für bestimmte Gebiete nach §34 einen Bebauungsplan zu erstellen, der große alte Bäume schützen würde mit der Begründung: Auch die Klimaleistung eines großen Baumes ist ein „zentraler Versorgungsbereich“ mit Kühle, Schatten, Verdunstung und Sauerstoff? Werden diese Bäume alle nach und nach gefällt, so gehen davon „schädliche Auswirkungen“ auf München und ggfs. die umliegenden Gemeinden aus.

2. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage gegen eine derartige Auslegung ein, auf dem Hintergrund des Klimaurteils der BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021- 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270?

Begründung

Im Stadtbezirk 15, insbesondere in Waldtrudering und der Gartenstadt stehen zu jeder BA-Sitzung monatlich Fäll-Anträge für durchschnittlich ca. 40-60 Bäume an. Große alte Bäume sind für den Klimaschutz inzwischen von besonderer Bedeutung. Ihre Klimaleistung ist für den Erhalt gesunder Nachbarschaften unerlässlich. Zudem spenden Sie den Schatten, der bei steigenden Temperaturen immer notwendiger wird. Jüngere Bäume haben meist erst nach vielen Jahrzehnten relevante klimapositive Auswirkungen.

Das Baurecht wurde bisher immer im Sinne „Baurecht vor Baumschutz“ angewandt bzw. ist so formuliert. Angesichts des Klimawandels ist die Frage zu stellen, ob wir uns das Fällen dieser klimarelevanten Großbäume noch leisten können oder ob es für die künftigen Generationen einen unwiederbringlichen Verlust darstellt.

Gleichzeitig sollte grundsätzlich dafür Sorge getragen werden, dass in einer Nachbarschaft ein altersgemischter Baumbestand besteht, damit sich kontinuierlich die nächsten großen alten Bäume entwickeln können.

Unser Antrag im RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7109203