Trudering-Riem

Klimaschutz durch verstärkten Baumschutz in der Bayerischen Bauordnung BayBO und im Baugesetzbuch (BauGB)

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, uns über den Stand ihrer Bemühungen zu mehr Baumschutz auf rechtlicher Ebene zu informieren. Dabei geht es insbesondere um die im Beschluss des Stadtrats vom 28.07.2021 (V0393) aufgelisteten Möglichkeiten:

  • Art. 47 AGBGB (Bayerisches Ausführungsgesetz zum BGB: Rechtliche Möglichkeiten zur Anordnung von Ersatzpflanzungen im Bereich < 2 m bzw. < 0,5 m an Grundstücksgrenzen.
  • §34 BauGB (Bundesratsinitiative): Erweiterung der Prüfmöglichkeit der Kommunen auf die unterbaute Fläche zum Zwecke der Schaffung nachhaltiger Baumpflanzungen.
  • Änderung von BauGB bzw. BayBauO mit dem Ziel, dass nur ein maximaler Prozentsatz der Grundstücksfläche über- bzw.- unterbaut werden darf, um nachhaltige Baumpflanzungen zuzulassen bzw. die dort stehenden Bäume nicht zu fällen.
  • Schaffung eines Präzedenzfalls mit dem Ziel einer großzügigeren Auslegung der von Bauherren entschädigungslos zu duldenden Beschränkungen/Anpassung des Baurechts zugunsten der Belange des Baumschutzes

Begründung

Spätestens durch die heißen Sommermonate und wochenlangen Dürreperioden der letzten Jahre wird klar, dass Klimaschutz durch verstärkten Baumschutz auch im urbanen Raum dringend erforderlich ist und in der Konsequenz auch wesentlich zum Schutz der menschlichen Gesundheit beiträgt. Zudem wird durch das Fällen von monatlich Dutzenden von Bäumen im Bezirk 15 Trudering-Riem fast täglich Lebensraum von Tieren und Pflanzen dauerhaft vernichtet.

Der uneingeschränkte Vorrang des Baurechts gegenüber einem sachgerechten Baumschutz ist hier nicht mehr zeitgemäß. Es ist nicht mehr vertretbar, dass klimatisch wertvolle Bäume per Gesetz dem Bau von oberirdischen Gebäuden und unterirdischen Tiefgaragen uneingeschränkt untergeordnet werden. Eine Anpassung der bayerischen Gesetzeslage sowie des Bundes ist deshalb dringend erforderlich.

Mit dem Beschluss V 0393 hat die Stadtverwaltung dem Stadtrat umfassend die praktischen und rechtlichen Möglichkeiten zusammengestellt, „um Bäume in der Stadt wirkungsvoller erhalten und in ausreichendem Umfang nachpflanzen zu können“. Neben den praktischen Maßnahmen zur Stärkung des Baumschutzes geht sie dabei auf rechtliche Möglichkeiten ein (S.39 – 45) und kündigt an, diese mit den einschlägigen Landesministerien StMB und STMUV zu besprechen. 

Die damit zwangsläufig verbundene Beschneidung des Baurechts ist zu Gunsten eines erhöhten Baum- und Klimaschutzes in Kauf zu nehmen. In besonderem Maße muss sich das künftig auswirken auf die Reduzierung ausladender Tiefgaragen, die bei neuen Bauvorhaben im Stadtbezirk 15 nicht selten eine Baugrube (fast) über die gesamte Grundstücksfläche erforderlich machen. Dadurch wird regelmäßig die Fällung des gesamten Baumbestandes auf einem Grundstück beantragt und auch häufig die Fällung wertvoller Bäume auf Nachbargrundstücken. Eine Genehmigung dieser Fällungsanträge wird in den meisten Fällen mit Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage „Baurecht bricht Baumschutz“ eingefordert und – wenn erforderlich – auch juristisch durchgesetzt.

Unser Antrag im RIS

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA15 mehrheitlich am 15.12.2022 angenommen.