Radschutzstreifen im neuen Ortszentrum Straßtrudering

Teile des BA15 wurden kürzlich inoffiziell in Kenntnis gesetzt, dass möglicherweise die geplanten Fahrradschutzstreifen nach StVO für den Radverkehr nicht abmarkiert werden sollen. Dies kann vom BA15 nicht akzeptiert werden, es widerspricht der Informationslage der letzten Jahre, den Beschlüssen des BA15 und der „Projektgruppe Aktives Zentrum Trudering“ sowie dem Ergebnis des Realisierungs-Wettbewerbs.

Bereits jetzt ist deutlich sichtbar, dass viele Radlerinnen und Radler weiterhin den Gehweg benutzen, weil sie sich auf der Straße nicht ausreichend sicher fühlen. Genau dieses Gehwegradeln sollte aber durch den Umbau verhindert werden, und durch die Fahrrad-Schutzstreifen die Sicherheit erhöht werden.

Der BA15 bekräftigt seine bisherige Beschlusslage, wonach im neuen Ortszentrum Straßtrudering entlang der Truderinger Straße zwischen Schmuckerweg und Bajuwarenstraße beidseitig „Schutzstreifen für den Radverkehr“, also Fahrradschutzstreifen nach StVO (auch Angebotsstreifen genannt) abmarkiert werden.

Anfrage:

Aus vorgenanntem Sachverhalt ergibt sich die Frage mit der Bitte um zeitnahe Antwort, ob der Fahrradschutzstreifen weiterhin Teil des Verkehrssicherheitskonzeptes im sanierten Truderinger Ortskern ist?

Unser Antrag im RIS (wird ergänzt sobald vorhanden)