Trudering-Riem

Drei Großkonzerte 2022 auf dem Messefreigelände!?

Anfrage zur dringlichen Behandlung

Lokale und bundesweite Medien kündigen mit Superlativen wie „Mega-Konzerte“ Superstars der internationalen Musikszene auf dem Messefreigelände für 2022 an. Helene Fischer soll ihre „gigantische Show der Extraklasse“ am 20.8.2022 darbieten, Robbie Williams soll seine Fans eine Woche später am 27.8.2022 mit einem „einzigartigen Event“ begeistern. Sozusagen als Vorband darf der Volks-Rocker Andreas Gabalier dem Publikum am 6.8.2022 einheizen.

Die Spatzen pfeifen die Konzerte längst von den Dächern, der örtliche Bezirksausschuss 15 – in dessen Zuständigkeitsbereich das Münchner Messegelände gehört – wurde bislang noch nicht offiziell über die Mega-Events unterrichtet/angehört – im Gegensatz zu früheren Konzerten auf dem Olympiareitgelände in Riem, wo der BA15 regelmäßig ordnungsgemäß angehört wurde. Zwischenzeitlich läuft der Kartenvorverkauf. Spätestens jetzt stellen sich dem BA15 – nachdem er auch in seiner Sitzung am 21.10.2022 nicht angehört wird – folgende Fragen, um deren Beantwortung wir dringendst bitten:

1. Besteht bei den oben genannten Veranstaltungen ein Anhörungsrecht des BA`s? Wenn ja, dann fordert der BA15, dass diese Anhörung umgehend erfolgt. Wenn nein, dann fordert der BA15 ein Anhörungsrecht für Veranstaltungen auf dem Messegelände, die nicht originär dem klassischen Messewesen zugeordnet werden können.

2. Sind die o. g. Konzerttermine zwischenzeitlich vertraglich einwandfrei festgelegt, oder gibt es – aufgrund innerstädtischer Diskrepanzen (Konkurrenz zum eigentlichen Veranstaltungsgelände Olympiapark/ Olympiastadion) noch Unklarheiten, wo die Konzerte stattfinden?

3. Auf welchen Freiflächen der MMG sollen die Konzerte stattfinden, Ost oder Nord?

4. Mit welcher Anzahl an Besucher*innen rechnen die Veranstalter/rechnet die LHM bei den einzelnen Konzerten?

5. Ausgehend von der Vermutung und genährt durch die Superlativschlagzeilen, dass zumindest bei den Mega-Konzerten am 20./27. 8. jeweils über 100.000 Besucher kommen werden, ist für den BA15 interessant, mit welchem Modalsplit die Veranstalter/die LHM rechnen? Wo werden Parkplatzflächen ausgewiesen?

6. Um welche Uhrzeit sollen die Konzerte beginnen, wann müssen die Konzerte spätestens beendet sein? Wie konsequent wird dieses Konzertende durchgesetzt und von wem?

7. Gibt es bereits belastbare Schallschutzgutachten für die Konzerte, mit welchen Lärmemissionen durch Musik und Straßenlärm zu Lasten der in der Messestadt wohnenden Bevölkerung wird gerechnet?

Unser Antrag im RIS wird nachgetragen sobald vorhanden.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA am 21.10.2021 angenommen.