Trudering-Riem

Erweiterung Kirchtrudering/ 5. Bauabschnitt Messestadt – Stellungnahme zum Beschlussentwurf

Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung Bereich VI/43 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n Kirchtrudering (östlich), Alter Riemer Friedhof (südlich), Riemer Park (westlich) Bahnlinie München – Rosenheim (nördlich)

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im BA 15 nimmt zur o. g. Änderung des FNP und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wie folgt Stellung:

1) Grundsätzliche Vorbemerkung inklusive Themenkomplex Bürgerbeteiligung

Dem BA15 ist die Situation auf dem Münchner Wohnungsmarkt bestens bekannt. Der BA15 war deshalb in den vergangenen 3 Jahrzehnten stets verantwortungsvoller Partner der Stadtverwaltung und des Stadtrats, wenn es um die Ausweisung neuer Bauflächen oder um die Nachverdichtung im Bestand ging. Dies beweisen auch konkrete Zahlen, wonach sich die Bevölkerung im 15. Stadtbezirk in den letzten 30 Jahren seit dem Jahr 1990 mit ca. 38.000 Einwohnern auf ca. 76.000 EW etwa verdoppelte. Kein anderer Münchner Stadtbezirk hat in diesem Zeitraum einen vergleichbaren Beitrag zum Münchner Wohnungsbau geleistet.

Der BA15 ist auch weiterhin bereit an der städtebaulichen Entwicklung im Stadtgebiet und im Stadtbezirk konstruktiv und kreativ mitzuwirken. Der BA15 ist sich aber insbesondere der Verantwortung gegenüber der bereits im Stadtbezirk lebenden Bevölkerung bewusst, hier konkret gegenüber den Bürger*innen in Kirchtrudering. Deshalb kommunizieren wir klar und selbstbewusst: Bei diesem Planungsprojekt 5. Bauabschnitt Messestadt geht es primär um die Erweiterung Kirchtruderings, daher sollte der neue Arbeitstitel künftig auch ERWEITERUNG KIRCHTRUDERING lauten.

Offen und frühzeitig kommuniziert werden sollte auch, dass der Stadtteil Kirchtrudering sich durch dieses Planungsprojekt und die beabsichtigten weiteren beiden benachbarten Planungsprojekte am Rappenweg und der Heltauerstraße elementar verändern wird.

Aufgrund dieser Veränderungen nördlich der Bahnachse München – Rosenheim bleibt der BA15 bei seiner Forderung vom 16.7.2020 (siehe Anlage 8/Punkt 5 der Beschlussvorlage), die eine umfassende, qualifizierte und frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form eines Bürger*innen-Workshops vorsieht, der vor der endgültigen Festlegung der Eckdaten für den städtebaulichen Wettbewerb stattfindet.

2) Städtebau – Struktur, Dichte und Höhe inklusive der Themenkomplexe Wohnkonzepte und SoBoN

Das Planungsprojekt ERWEITERUNG KIRCHTRUDERING kann sich bezüglich Höhe und Dichte nicht ausschließlich an der Bebauung der Messestadt orientieren, sondern muss auch einen verträglichen Übergang zur Bestandsbebauung in Kirchtrudering berücksichtigen.

a) Höhe:
Das bedeutet kein Plädoyer für eine Einzel- oder Reihenhausbebauung, aber für eine angemessen sensible Höhenentwicklung am bisherigen Siedlungsrand und eine verträgliche urbane Höhenentwicklung von 4 – 6 Geschossen. Wohngebäude über der Hochhausgrenze (Höhe oberster Fußboden 22 m) gibt es nördlich der Bahn bislang überhaupt nicht, die vorhandenen Hochpunkte beschränken sich auf 3 Kirchtürme und die Sonderbauwerke ehemaliger Flughafentower und Messeturm. Es gibt also städtebaulich keine Veranlassung, Hochpunkte jenseits der Hochhausgrenze in dem neuen Planungsgebiet zuzulassen, weshalb der BA15 dies eindeutig ablehnt. Dass auch ohne Hochpunkte eine urbane und qualitätsvolle Dichte für eine Vielzahl an Wohnungen erreicht werden kann, zeigen zahlreiche innerstädtische Stadtbezirke.

b) Dichte:
Die angestrebte Anzahl von 2.500 WE erscheint uns für diesen sensiblen Ort am Riemer Park als zu hoch angesetzt. Der BA15 fordert deshalb, die angestrebte Anzahl an Wohneinheiten auf 1.800 – 2.200 WE zu reduzieren, und von den Wettbewerbsteilnehmenden bei Überschreitung von 2.200 WE eine gesonderte städtebauliche Begründung sowie ein funktionierendes autoarmes Mobilitätskonzept einzufordern.

c) Bewohner*innenstruktur:
Der BA15 erinnert daran, dass insbesondere der sog. „bezahlbare Mietwohnungsbau“ in München in großem Umfang nachgefragt wird. Der BA15 fordert deshalb, dass unabhängig von der Frage, welche SoBoN zur Anwendung kommt, mindestens 50 % der gesamten Wohnbau-Geschossfläche dem dauerhaft bezahlbaren/geförderten Mietwohnungsbau mit ausgewogener Bewohnerstruktur (EoF, München Modell, KMB, genossenschaftlicher Wohnungsbau) gewidmet wird, also im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften verbleibt. Der BA15 erwähnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass gerade in diesem Segment durch die Bewohnerdichte mit 2,6 Personen/WE ein deutlich höherer Beitrag gegen die Wohnungsnot geleistet werden kann als beim durchschnittlichen freifinanzierten Wohnungsbau mit 2,2 Personen/WE. (Erfahrungswerte des Planungsreferates der LH München)

d) Architektonische Qualität:
Um die architektonische und ästhetische Qualität im neuen Stadtviertel zu gewährleisten werden architektonische Realisierungswettbewerbe nachgeschaltet oder ein Beratergremium installiert, wie bei den Bauabschnitten 1 – 4 in der Messestadt oder in Freiham.

Die Gewichtung der städtebaulichen Qualität bei der Preisgerichtsentscheidung veranschlagt der BA15 bei 30 % (s.a. Punkte 4 und 5)

3) Nachhaltiges und energieeffizientes Bauen

Der BA15 nimmt die Beschlüsse des Münchner Stadtrats 2019 zum Klimanotstand und zur Klimaneutralität innerhalb des Stadtgebiets sehr ernst. Demnach reichen die bislang üblichen Gebäudeenergiestandards nicht mehr aus, um die vorgenannten Beschlüsse in der Praxis zukunftsfähig umzusetzen.

Grundlage für alle neuen und zukunftsfähigen Siedlungsbauprojekte muss die Einhaltung der am 12. Dezember 2015 beschlossenen „Pariser Klimaschutzziele“ sein.[1] 

Wir erneuern deshalb unsere Forderung vom 16.7.2020 (Anlage 8, Punkte 1 + 2 der Beschlussvorlage) und fordern für das Siedlungsgebiet

a) einen Energie-Mindeststandard KFW 40+ sowie den Anschluss an das Geothermienetz, und den Ausschluss dezentraler Energieerzeugung durch eigene Verbrennungsanlagen.

b) regenerative Stromerzeugung durch Photovoltaik auf/an allen Gebäuden

c) die Zielvorgabe klimaneutrales Bauen und intensive Fassadenbegrünung

d) einen Anteil der Holzbau/Holz-Hybridbauweise von mindestens 50 % (Positiv-Beispiel: Holzbausiedlung im Prinz-Eugen-Park)

e) die Anwendung des Ökologischen Kriterienkatalogs nicht nur auf städtische Gebiete und Gebäude sondern auf das gesamte Baugebiet (z.B. an/in Gebäuden integrierte Nistkästen für Vögel und Fledermäuse)

4) Grünplanung und Klimaverträglichkeit

Der besonderen Lage am Riemer Park und am Rande des gartenstadtähnlichen Siedlungsgebiets in Kirchtrudering muss mit einer qualitativ und quantitativ hochwertigen Grün- und Freiflächengestaltung entsprochen werden. Die Beschlussvorlage liefert dazu bereits erfreulich positive Ansätze.

a) Allerdings entspricht die Grünflächenversorgung aus den Testentwürfen nicht den erforderlichen Ansprüchen an eine für das Siedlungsgebiet eigenständige Grünausstattung. Die Nähe zum immer stärker frequentierten Riemer Park darf nicht zum Anlass genommen werden, eine Unterversorgung an Grün- und Ausgleichsflächen zu akzeptieren.

b) Das Volksbegehren Artenvielfalt soll auf der gesamten Fläche umgesetzt werden. Auch auf Privatflächen sollen Bäume und Sträucher, Wildblumenwiesen und Staudenbeete vorgesehen werden, die der Artenvielfalt dienen und zu jeder Jahreszeit etwas zu bieten haben. Urbanes Gärtnern ist mit ausreichend Fläche im Siedlungsgebiet zu berücksichtigen

c) Ebenfalls zu berücksichtigen ist die hohe klimatische Bedeutung der tangierten Frischluftschneisen sowie die Funktion der Kaltluftentstehungsgebiete der aktuellen Grün- und Freiflächen. Diese Funktionen müssen soweit als möglich auch künftig erhalten bleiben bzw. ausgeglichen werden.

Aufgrund der sensiblen Lage direkt am Riemer Park und wegen der hohen klimatischen Bedeutung für den 15. Stadtbezirk und weiter westlich liegende Stadtbezirke veranschlagen wir die Gewichtung der Grün- und Freiflächenplanung bei der Preisgerichtsentscheidung bei 40% (s.a. Punkt 2 und 5)

5) Mobilität und Verkehr

Wie bei nahezu allen Planungsvorhaben in der LH München wird auch bei dieser Planung der Bereich Mobilität intensiv und kontrovers diskutiert. Die Auswirkungen der Verkehrsplanung sind von elementarer Bedeutung für die Qualität des neuen Siedlungsgebietes und deren Bewohner*innen, sowie für die bereits dort wohnende Bevölkerung und für große Teile des gesamten Stadtbezirks. In dem neuen Siedlungsgebiet soll die Mobilität der Menschen im Fokus stehen und nicht das Auto.

Die Verkehrsplanung muss nachhaltige und zukunftsfähige Denkansätze berücksichtigen, existierende Stadtratsbeschlüsse (Bürgerbegehren „sauba sog i“, Radentscheid, „Vision zero“, Klimaneutralität) müssen die Grundlage für ein ganzheitliches, platzsparendes MIV-armes Mobilitätskonzept im gesamten Planungsgebiet sein, und nicht eine konservative Verkehrsstudie mit rückwärtsgewandten Modal-Split-Ansätzen und Prognose-Nullfall-Einschätzung von +30% gegenüber dem Istzustand. Wir erneuern hiermit unsere Forderung vom 16.7.2020 (Anlage 8, Punkt 3 der Beschlussvorlage).

a) Entlastungs- und Erschließungsstraße
Die vorgesehene Planung mit einer höchst leistungsfähigen und umgebungsbelastenden insgesamt vierspurigen „Entlastungsstraße“ (2 Spuren MIV, 2 Spuren Bus) und einer künftigen Verkehrsbelastung von bis zu 20.000 Kfz wird genauso abgelehnt, wie der Ausbau des Knotenpunktes Wasserburger Landstraße – Friedenspromenade – Schwablhofstraße.

Mit dieser Planung würde ein leistungsfähiger 3. Ring im Osten der Stadt entstehen, von der BAB 8 in Ramersdorf bis zur BAB 94 (über die Ständlerstraße, Neubaustraße im Alexisquartier, Friedenspromenade, Schwablhofstraße, Rappenweg, Entlastungsstraße, Am Mitterfeld und Hüllgraben). Vor diesem 3. Ring wurde viele Jahre gewarnt, jetzt steht er kurz vor der Vollendung mit den aktuellen Verkehrsplanungen von Planungs- bzw. Mobilitätsreferat. Dadurch wird zusätzlicher Verkehr in die vorgenannten (Wohn-)Straßen geführt. Es sollte jedoch unbedingt vermieden werden, dass die Entlastungswirkung der neuen Straße auch zusätzlichen Verkehr verursacht. Auch mit Hinblick auf weitere Bebauungsplanungen nördlich der Bahntrasse müssen die umweltverträglicheren Mobilitätsformen bereits heute deutlich und präventiv gefördert bzw. ausgebaut werden.

Bei der „Entlastungsstraße“ muss in ihrer Funktion auch verstärkt der Erschließungscharakter für das neue Siedlungsgebiet betont werden. Ihr Querschnitt ist zu reduzieren, um die Trennungswirkung dieser Straße zu verringern. Um dies zu erreichen ist die Tieferlegung der Kfz-Spuren um ca. 1,5 m (Jahrhundert-Hochwasserstand) und die Querung für Fuß- und Radverkehr über breite und bepflanzte Grünbrücken zu prüfen. Durch die Tieferlegung der Straße (kein Tunnel!) und eine mögliche Anhebung der unmittelbar angrenzenden Grundstücke können gestalterisch verträgliche Brücken-/Rampenbauwerke realisiert werden. Die Entlastungsstraße ist so anzulegen, dass Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 nach StVO umgesetzt werden kann. Eine geradlinige Führung zwischen Rappenweg und Friedhof ist zu vermeiden.

b) Verkehrslenkung großräumig:
Für den Ost-West-MIV soll künftig das vorhandene Hauptstraßennetz (Am Hüllgraben und Schatzbogen) viel stärker berücksichtigt werden. Die entsprechende Gestaltung der Knotenpunkte und verkehrsleitende Maßnahmen sind zu planen und konsequent umzusetzen.

c) Verkehrslenkung kleinräumig:
Eine Verbindung zwischen der „Entlastungsstraße“ und der Straße Am Mitterfeld darf nur im Norden des Siedlungsgebietes und über die Emplstraße/Kirchtruderinger Straße hergestellt werden, alle umliegenden kleinen Wohnstraßen (z. B. Truchthari-Anger, Straßl ins Holz, Karotschstraße) sind künftig von Durchgangs- und Schleichverkehren konsequent freizuhalten. Die Straße Am Mitterfeld ist in ihrer Bedeutung für den MIV deutlich zurückzustufen und für den Radverkehr auf ganzer Länge sicher auszubauen.

d) Fuß- und Radwegenetz, u.a. zu den U- und S-Bahnstationen:
Ein ausgeklügeltes Fuß- und Radwegenetz für die Nahmobilität ist innerhalb des Planungsgebietes anzulegen, unter Berücksichtigung wichtiger Wegeverbindungen in die bestehenden umliegenden Wohngebiete und in den Riemer Park (z.B. vom Riemer Park in die Emplstraße oder entlang Straßl im Holz.)

Herzustellen sind attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen zu den nächsten schienengebundenen Haltestellen (S-/U-Bahn) an den Bahnhöfen Trudering, Moosfeld und Messestadt West. An diesen ÖPNV-Haltestellen sind ausreichend Plätze für das überdachte Abstellen von Fahrrädern vorzusehen. Dieses Wegenetz sowie die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind in einem frühen Stadium der Baumaßnahmen umzusetzen.

An den Gebäuden sind ausreichend überdachte und komfortable Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen. Für die Bewohner*innen muss es bequem und attraktiv sein, das Fahrrad zu benutzen. Dies wird durch geeignete, leicht zugängliche Abstellmöglichkeiten gefördert.

e) Starker und bevorrechtigter ÖPNV:
Der ÖPNV ist angebotsorientiert zu planen und durch neue Buslinienwege umzusetzen, durchgehende eigene Busspuren auf der Entlastungsstraße sind aber wegen der negativen Begleiterscheinungen (verstärkte Trennungswirkung, Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität für den MIV inklusive für großräumiger Umfahrungsverkehre) abzulehnen. Vor den nördlichen und südlichen Knotenpunkten (also den Einfahrten ins Planungsgebiet sowie ins Mitterfeld bzw. in den verlängerten Rappenweg) ist der Busverkehr auf einer angemessenen Länge (50 – 100 m) auf eigener Spur zu führen und durch Ampelvorrangschaltung zu bevorrechtigen. Das würde dann für diesen Streckenabschnitt eine 3-spurige „Entlastungsstraße“ bedeuten.

Eine Bus-Tangentialverbindung Friedenspromenade – Erweiterung Kirchtrudering – Schulcampus – Riem ist vorzusehen,

ÖPNV im Viertel und zu den U- und S-Bahnstationen:
Für die innere Erschließung des neuen Wohngebiets sowie eine sehr attraktive Anbindung der ÖPNV Knotenpunkte Bhf. Trudering (Nord), Moosfeld und Messestadt West sollen kreative Lösungen geprüft werden, wie z.B. ein Zubringershuttle in Ost/West-Richtung und/oder ein „Modellprojekt autonome Buserschließung“ (Beispiel Wien Aspern).

f) Verpflichtendes Mobilitätskonzept: Für das neue Siedlungsgebiet ist ein umfassendes quartiersübergreifendes Mobilitätskonzept zu entwickeln, dem sich alle Investoren verpflichtend anschließen müssen, mit dem Ziel, den MIV und den ruhenden Verkehr im Siedlungsgebiet und auf der Entlastungsstraße deutlich zu reduzieren.

g) Ruhender Verkehr: Der ruhende Verkehr ist nahezu vollständig (mit Ausnahme von Lieferverkehr und Kurzzeitparken) in dezentralen Quartiersgaragen/Mobilitätshäuser am Siedlungsrand unterzubringen, die alle über die „Entlastungsstraße“ erreichbar sind. Dadurch ergeben sich erhebliche Flächengewinne für die Bewohner*innen und Grün. Die EG-Zonen dieser Mobilitätshäuser sind vorrangig den Mobilitätsstationen vorbehalten (Carsharing, Lastenfahrräder, E-Bike-Leihräder, Paketboxen Güterverteilung mit Lastenrädern, etc.). und möglichen gewerblichen Nutzungen, z. B. Einzelhandel, Service und/oder Mobilitätsdienstleistern. Alle Mobilitätshäuser sind an den Fassaden zu begrünen. Für die Dachflächen sind neben Begrünungen öffentlich zugängliche, sozio-kulturelle und sportliche Nutzungen vorstellbar.

h) Autofreie Wohnprojekte sind ausdrücklich erwünscht und sollten soweit möglich bei der Vergabe von Bauflächen bevorzugt werden.

i) Zur Förderung des Umweltverbundes und der Nahmobilität sollen folgende Schienen-Infrastrukturprojekte im Nahbereich des Planungsgebietes intensiv gefördert werden:

– S-Bahnhalt Schwablhofstraße / Riemer Park

– Trambahn-Verlängerung Linie 21 über die Wasserburger Landstraße nach Haar mit attraktivem ÖPNV-Knoten an der Friedenspromenade (Entlastung des Knotenpunkts Wasserburger Landstraße-Friedenspromenade-Schwablhofstraße vom MIV)

j) In Ost-West-Richtung ist ein Korridor entlang der Bahnlinie für eine schnelle Radverbindung von Berg-am-Laim ins östliche Umland zu berücksichtigen.

k) Grundsätzlich muss bei den Planungen für die Erweiterung Kirchtrudering/5.Bauabschnitt die ÖPNV- und Rad- Nord-Süd-Verbindung von Trudering bis in das künftige SEM Gebiet vorausschauend mitberücksichtigt werden.

Die verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung „Wohnen am Riemer Park“ lehnen wir in der bisherigen Form ab. Sie orientiert sich nicht an aktuellen verkehrs-, klima- und umweltpolitischen Beschlüssen des Stadtrats. Eindeutige Szenarien für eine umwelt- und klimagerechte sowie autoreduzierte Mobilität fehlen.

Aufgrund der elementaren Bedeutung der Mobilitätsplanung für das gesamte Siedlungsgebiet inklusive der umliegenden Bestandsbebauung veranschlagen wir die Gewichtung der Mobilitätskonzepte bei der Preisgerichtsentscheidung bei 30% (siehe Punkte 2 und 4)

6) Soziale und sonstige Infrastruktur

  • Die Grundschule ist vom Flächen- und Raumbedarf her mit Ganztagsbetreuung zu konzipieren.
  • Eine ausreichende Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen ist sicherzustellen. Einige Einrichtungen sollen so geplant werden, dass sie bei künftig eventuell wechselnden Bedarfen auch für andere Nutzungen umgebaut werden können.
  • Es sollen Orte vorgesehen werden, an denen sich Jugendliche gerne aufhalten. In die diesbezüglichen Planungen sollen Jugendliche mit einbezogen werden.
  • Es sollen Flächen für den Freizeitsport vorgesehen sein (Basketball, mehrere Tischtennisplatten, kleine Fußballfelder, Boule, etc.)
  • Es soll eine innovative Alten- und Pflegeinfrastruktur geben, wie am 25.2.2021 vom BA15 beschlossen.
  • Das Thema Inklusion soll von Anfang an mitgedacht werden, um ein möglichst barrierefreies Viertel zu schaffen. Hierbei soll der Behindertenbeirat in die Planung beratend einbezogen werden.
  • Die Versorgung mit Arztpraxen ist unter Einbezug der Versorgung im Umfeld sicherzustellen.
  • Der BA15 fordert eine zeitgerechte Infrastruktur für einen Stadtteil der kurzen Wege, der die Besorgungen der täglichen Bedarfe ohne eigenes Auto ermöglicht.
  • Selten genutzte Räume (z.B. Besucherappartements, Werkstätten) sollen in gemeinschaftliche Einrichtungen ausgelagert werden, z.B. in Verbindung mit einem Bewohner*innentreff
  • Das neue Viertel soll „eine Mitte“ haben.

7) Besetzung des Preisgerichts und Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer

a) Aufgrund der Ausführungen zu Punkt 3, Grünplanung und Klimaverträglichkeit sehen wir es als angemessen an, dass 50 % der Fachpreisrichter aus der Kategorie Landschafts- und Grünplanung im Preisgericht vertreten sind; dabei gilt der Landschaftsplaner des Riemer Parks, Gilles Vexlard, wegen der hohen Bedeutung der Anschlussbereiche zum Riemer Park als stimmberechtigter Fachpreisrichter gesetzt. Zudem soll eine ausgewiesene Expertin/ ein ausgewiesener Experte zur Fassadenbegrünung einbezogen werden, um bereits in der Planungsphase die Bedürfnisse und Abhängigkeiten zwischen Pflanzen und bebauter Umgebung einbeziehen zu können (z.B. Prof. Dr. Ing. Nicole Pfoser).

b) 50 % der Fachpreisrichter sollten der Kategorie Architektur und Städtebau zugeordnet werden, darunter Personen mit Erfahrungen im ökologischen/nachhaltigen Bauen und nachhaltigem urbanem Städtebau sowie Holzbau-Experten. 

c) Das Beratungsgremium ist ausreichend mit unabhängigen Expert*innen zum Klimaschutz, Klimaanpassung, energieeffizientem Bauen und nachhaltiger Mobilität zu besetzen. Wir denken bei der nachhaltigen Mobilität insbesondere an die ausgewiesene Expertise innerhalb der Münchner Wohnungsbau-Genossenschaften und der Gima.

d) Der BA15 ist im Preisgericht neben dem BA-Vorsitzenden mit einem „nicht stimmberechtigten, ständig anwesenden stellvertretendem Sachpreisrichter“ zu berücksichtigen.

e) Es soll versucht werden, 5 – 10 renommierte internationale Büros mit ausgewiesenen Erfahrungen im nachhaltigen urbanen Städtebau zu gewinnen, z. B. das international mehrfach ausgezeichnete Büro „Gehl Architects“ aus Kopenhagen.


[1] Das Wichtigste aus dem „Emission Gap Report“ der UN vom Dezember 2020:

  • das UN-Umweltprogramm prognostiziert die globale Erwärmung bei mehr als drei Grad bis zum Ende des Jahrhunderts, wenn nicht unverzüglich weitreichende Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden
  • Die Ziele des Pariser Klimaabkommens können laut Bericht nur erreicht werden, wenn eine Abkehr von fossilen Brennstoffen erfolgt.
  • Das Pariser Abkommen hat zum Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
  • Auch in der Pflicht: private Verbraucher. Rund zwei Drittel der globalen Emissionen gehen auf private Haushalte zurück.
Dieser Antrag wurde für die Sondersitzung des BA am 11.03.2021 eingebracht.