Trudering-Riem

Fahrradstraße Schramminger Weg

Antrag überarbeitete Fassung: Truderinger-Riemer Fahrradoffensive Teil 1 – Fahrradstraße Schramminger Weg – Vorrang für Verkehrssicherheit auf Schul- und Freizeitwegen

Der BA15 fordert die Stadtverwaltung weiterhin auf, den Schramminger Weg nach vielen Jahren der Diskussion über diese örtliche Straßenverbindung endlich als Fahrradstraße auszuweisen, und dadurch der Verkehrssicherheit für Fuß- und Radverkehr oberste Priorität zu geben, entsprechend dem Stadtratsbeschluss „Vision zero“. Dazu wird das Planungsreferat aufgefordert im Frühjahr 2021 neue Verkehrszählungen durchzuführen, auch an Wochenenden zu Tageszeiten, an denen üblicherweise Freizeitverkehr stattfindet. Es werden Schilder „Abstand halten“ aufgestellt und ein Dialog-Display.

Begründung neue Fassung

Das KVR begründet seine ablehnende Haltung fast ausschließlich mit einer
Verkehrszählung aus dem Jahr 2018, die zweifelsohne eine Momentaufnahme darstellt. Unstrittig ist auch, dass es sicherlich auch in Zukunft Zeiten gibt, an denen der KfzVerkehr überwiegt. Tatsache ist aber auch, dass der Radverkehr in den letzten Jahren nochmals deutlich zugenommen hat und dass es Zeiten gibt, zu denen bereits seit Jahren der Rad- und Fußverkehr (Freizeit und Erholung) die dominierenden Verkehrsarten auf dieser Freizeitroute sind, z. B. an den Wochenenden, aber auch an Werktagen. Das KVR stellt eindeutig fest, dass wichtige Merkmale einer Fahrradstraße längst erfüllt sind, z. B. die „wichtige Verbindungsfunktion“ und die „Bündelung des Radverkehrs“ sowie der „Netzgedanke“ als „wesentliche Entscheidungskriterien“. Dies muss auf einer Straße, die keine geschützten Räume für Fuß- und Radverkehr anbietet wesentlich stärker gewichtet werden. Letztendlich unterstützt die Ausweisung einer Fahrradstraße den ausdrücklichen Willen des Münchner Stadtrats aus zahlreichen Stadtratsbeschlüssen, den Radverkehr zu fördern.

Der Landkreis München und die Gemeinde Kirchheim gehen hier auf einer
vergleichbaren Freizeitroute seit wenigen Monaten wesentlich engagierter voran, indem sie auf der strecke zwischen Feldkirchen am Heimstettener See und der Gemeinde Heimstetten eine Fahrradstraße ausgewiesen haben, mit Beschilderung „Abstand halten“ und einem Dialog-Display. Hieran wollen wir uns ein Beispiel nehmen.

Begründung erste Fassung

Der Schramminger Weg ist eine wichtige örtliche Verbindungsstraße ohne Fuß- und Radwege mit ca. 1 km Länge. Der Fuß- und Radverkehr muss also auf der engen Straße (asphaltierte Breite 4 – max. 5 m) abgewickelt werden, ohne Schutzbereiche für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Dabei ist der Schramminger Weg eine wichtige Schulwegverbindung zu den Schulen an der Markgrafenstraße und Teil der beliebten überörtlichen Freizeitroute Isar-Inn-Radweg. An den Wochenenden dominiert schon seit Jahren eindeutig der „Langsamverkehr“. In den vergangenen Jahren wurden verschiedenste Vorstöße für eine Fahrradstraße eingeleitet, erstmals bereits in der Stadtratsperiode 2008 – 2014 durch den „Radlbürgermeister“ Hep Monatzeder. Alle Versuche scheiterten letztendlich – mal am BA15, mal an der Verwaltung. Heute bietet der kurvige, unbeleuchtete, teils dunkle und unübersichtliche Schramminger Weg ein kurioses Bild aus nicht nachvollziehbaren Wechseln der Geschwindigkeit zwischen T30 und T50. Mit dem aktuellen Schreiben des KVR, Sitzungsvorlage des BA15 Nr. 14-20 / 18037, teilte das KVR mit, dass für eine Fahrbahnverbreiterung auf Privatgrund die planungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen.

Somit ist mit einem Ausbau langfristig nicht zu rechnen, deshalb muss hier mit den Mitteln der StVO für Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer gesorgt werden.
Durch die jüngsten Stadtratsbeschlüsse zur Förderung des Fahrradverkehrs
(Bürgerbegehren Radentscheid) und Verkehrssicherheit (Vision zero) sind nun die Grundlagen gelegt endlich auch am Schramminger Weg zu handeln.

Initiative: Herbert Danner, Christoph Heidenhain, Susanne Weiß, Cemre Saglam

Unser erster Antrag und die überarbeitete Version im Rathausinformationssystem.

Erste Fassung vom Bezirksausschuss 15 am 16.07.2020 angenommen und in der Folge von der Stadtverwaltung abgelehnt. Es folgt die überarbeitete Fassung, die in der Sitzung des BA am 22. Oktober erneut angenommen wurde.