Trudering-Riem

Sparsame Flächennutzung für das Parken am Riemer Park und dem Kopfbau

Anfrage

Wir bitten im Erläuterung, ob die laut Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728i vorgesehenen 130 KFZ-Parkplätzen am künftigen Westeingang des Riemer Parks identisch sind mit Parkplätzen für den Kopfbau. Parkplätze am Kopfbau wurden im Rahmen der Besprechung des 5. Bauabschnitts immer wieder erwähnt.

Antrag

Sollte sich bei obiger Anfrage herausstellen, dass es sich bei den Parkflächen für den Kopfbau um zusätzlich (zu den 130 KFZ-Parkplätzen) vorgesehene Parkflächen handelt, stellen wir folgenden Antrag.

  • Zusätzlich zu den 130 KFZ-Parkplätzen sollen keine eigenen Parkflächen für den Kopfbau vorgesehen werden. Es soll eine Doppelnutzung stattfinden. Diese Doppelnutzung spart kostbaren Platz.
  • Ein Großteil der Fläche für die geplanten 130 KFZ-Parkplätze soll für intermodale Mobilitätsangebote zur Verfügung stehen. Hier soll auch an Angebote für mobilitätseingeschränkte Menschen gedacht werden z.B. (E-)Dreiräder und Stationen für (E-)Rikscha-Taxis. Letztere stellen eventuell einmal einen bequemen Transfer von den umliegenden S-/U-Bahnhöfen dar.
  • Die Parkplätze sollen in Ergänzung aber im Rahmen von Parkmöglichkeiten entstehen, die ohnehin für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner des 5. Bauabschnitts zur Verfügung stehen, z.B. in Form von in die Höhe gestapelten Quartiersgaragen. Auch dies spart kostbaren Platz. Eine vorstellbare Lösung wäre z.B. einen Teil der Parkflächen im EG einer Quartiersgarage für Besucherinnen und Besucher der Parks bzw. Kopfbaus vorzusehen. Die Parkflächen für die Quartiersbewohner*innen befinden sich dann getrennt durch eine Schranke ab dem 1. OG.

Begründung

In unserem ursprünglichen Antrag „Konsequente Umsetzung des Parkverbots an den Zugängen des Riemer Parks“ vom 14.03.2021 wird in der Antwort der Stadt vom 12.08.2021 auf folgendes hingewiesen: „Stellplatzanlagen für Kfz im Landschaftspark sind auf einer Stellplatzanlage an der Straße ‘Am Mitterfeld‘ südlich des alten Riemer Friedhofs […] vorgesehen. […] Das Bauleitplanverfahren konnte aufgrund privater Besitzverhältnisse erst in diesen Sommer mit einem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Mit diesem Verfahren soll der Eingang West und die dafür erforderlichen 130 Kfz-Abstellplätze überplant und schließlich hergestellt werden.“

Diese Parkplätze gehen auf einen Bebauungsplan (Nr. 1728i) aus dem Jahr 2003 zurück. Nach 20 Jahren hat sich der Blick für die Nutzung des teuren Münchner Grunds sowie die Art der Mobilität verändert. Auch die Versiegelung von Flächen wird wesentlich negativer gesehen. Gleichzeitig soll Mobilität für alle erleichtert werden. Der KFZ-Verkehr erhält weiterhin seinen Platz aber zu einem wesentlich geringeren Anteil wie früher. Daher sollen Anreize für die Benutzung von klimafreundlicheren und platzsparenderen Fortbewegungsmitteln geschaffen werden.

Aus diesen Gründen ist eine Reduzierung der geplanten 130 KFZ-Stellplätze zugunsten alternativer Fortbewegungsmittel und die Platzierung dieser Stellplätze in bereits für die Nachbarschaft bestehenden Abstellmöglichkeiten (z.B. Quartiersgaragen) sinnvoll.

Durch die vorgeschlagene Neuausrichtung der geplanten KFZ-Besucherplätze für den Riemer Park und den Kopfbau wird zudem weniger zusätzlicher KFZ-Verkehr in den künftigen dicht besiedelten 5. Bauabschnitt/Arrondierung Kirchtrudering gelenkt, was der Gesundheit der neuen Nachbarschaft zugute kommt (weniger Lärm, weniger Schadstoffe, mehr Sicherheit).

Am Rande sei noch erwähnt: Als Parkangebot für Autofahrende, die den Riemer See besuchen wollen, sind diese Parkplätze nicht geeignet. Dafür sind sie viel zu weit entfernt vom See. Der Argumentation der Stadt, dass diese Parkplätze künftig an Sommertagen den Parkdruck durch Badegäste in der Messestadt mindern werden, können wir daher nicht folgen.

Unser Antrag im RIS wird nachgetragen sobald vorhanden.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des BA am 18.11.2021 angenommen.