Trudering-Riem

Sommer in der Stadt

Vollständiger Titel: Grundsätzliche Unterstützung des Münchner Projekts Sommer in der Stadt unter dem Vorbehalt einer Umsetzung hygienegerechter Maßgaben

Antrag

Grundsätzlich begrüßt der BA15 die Initiative des Münchner Stadtrats Sommer in der Stadt, weil er anerkennt, dass sie in Corona-Zeiten vielen Menschen in der Stadt die Möglichkeit schöner Erlebnisse vor Ort ermöglicht und Schaustellerinnen sowie Künstlerinnen einen Ersatz für die wegfallenden Einnahmen bietet.

Der BA15 legt aber großen Wert darauf, dass die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen durchgehend nach hygienegerechten Maßgaben erfolgen muss. So wie die Gesundheitslage sich im Zuge der Wochen verändert, muss auch die Durchführung der Veranstaltungen kurzfristig angepasst und gegebenenfalls eingeschränkt werden.

Grundvoraussetzungen sollen sein:

  1. Das Referat für Gesundheit muss federführend in die Risikobewertung einbezogen sein. Die Grenze von nur 50 Neuinfektionen/100 Tsd Einwohner*innen darf nicht überschritten sein.
  2. Es müssen lokal begrenzte Veranstaltungen sein, die gleichzeitig großflächig bzw. weiträumig geplant werden können – Schlange stehen mit weniger als 1,5m Abstand muss vermieden werden! Es gilt, Attraktionen mit großer Außenwirkung zu vermeiden!
    Fokus auf kleine, lokale, innerhalb des Stadtteils verteilte Veranstaltungen – Ziel ist die Erreichbarkeit mit dem Rad und zu Fuß! Von öffentlichen Stellen, wie der Stadt München, soll kein Anreiz erzeugt werden, sich zwischen den Vierteln zu bewegen.
  3. Hygieneregeln müssen auch umsetzbar sein – d.h. eine Festlegung möglicher Fahrgeschäfte, Vorlage eines Hygienekonzeptes durch die Betreiber und mit jeweils klarer Zugangsbegrenzung. Die Stadt muss für eine regelmäßige Kontrolle dieser Regeln sorgen.
  4. Der Zeitraum sollte insgesamt großzügig gewählt werden, um eine Konzentration auf wenige Wochen so wie beim Oktoberfest zu vermeiden.
  5. Es soll denjenigen Schaustellerinnen/Künstlerinnen ein Einkommen ermöglicht werden, die sonst im Jahr dazu kaum Möglichkeiten haben bzw. derzeit keine Einkünfte haben.
  6. Die Veranstaltung sollte unter einem Motto stehen, dass die Notwendigkeit der Einhaltung der hygienischen Regeln mit betont, z.B. sinngemäß nach dem Motto:
    Sommer in der Stadt – und wir passen aufeinander auf: Abstand halten, Hygieneregeln beachten!

    Sollten diese Bedingungen eingehalten werden können, schlagen wir folgende Plätze im BA15 vor:

    Besonders geeignet erscheinen im Bereich Trudering die Festwiese hinter dem Kulturzentrum, im Bereich der Messestadt der Willy-Brandt-Platz sowie der große Messeparkplatz östlich des Messegeländes.
    Besonders für den Messeparkplatz gilt, dass die Veranstaltung nicht in Konkurrenz zu lokalen Geschäften treten würde, da rund um Messtadt-Ost bei derzeitiger Bausituation noch wenig entsprechende Infrastruktur vorhanden ist.

    Am Willy-Brandt-Platz könnte der freitags stattfindende Wochenmarkt durch kulinarische Stände ergänzt und bereichert werden, ohne dass dies den Absatz des Wochenmarktes schmälern würde.
    Beide Plätze in der Messestadt haben genügend Abstand zur Wohnbebauung, um durch den entstehenden Lärm keine Anwohnerinnen zu belästigen, und alle genannten Plätze sind groß genug, um den erforderlichen Sicherheits-, Hygiene- und Abstandsregelungen gerecht zu werden. Für die Jugendlichen sowie für Kunstinteressierte schlagen wir insbesondere vor: a) Open-Air-Kinos (auf allen drei Plätzen) b) Musik-, Musical-, Theater-Aufführungen auf allen drei Plätzen oder gar einer Seebühne wie damals bei der BUGA Begründung: Wir stehen in einem Spannungsfeld zwischen der Ermöglichung öffentlichen Lebens und dem Schutz der Gesundheit sowie der derzeitigen wirtschaftlichen Not von Kunst- und Unterhaltungsschaffenden. Grundsätzlich begrüßen wir daher Überlegungen, für den Urlaub in der Stadt attraktive Angebote für die Bevölkerung zu machen und dabei gleichzeitig die Schaustellerinnen
    und Künstler*innen, die derzeit kein Einkommen haben, zu unterstützen.

    Gleichzeitig sehen wir die gesundheitlichen Risiken dieses Ansatzes und dessen Folgen.

Unser Antrag im Ratsinformationssystem

In der BA-Sitzung vom 28.05.2020 angenommen.