Berg am Laim

Baumschutz – Kontrolle der Ersatzpflanzungen

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:

A)  Verwaltung und Untere Naturschutzbehörde (UNB) berichten dem Bezirksausschuss 14 zu folgenden Punkten:

  1. Die UNB unterrichtet den BA zur besseren Transparenz bei jedem genehmigten Fällantrag, ob und wie viele Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen. Dies bezieht sich sowohl auf Einzelfällanträge, als auch Anträge aus dem Baugenehmigungsverfahren.
  2. Anzahl der Bäume, die der Stadtbezirk 14 (soweit nachweisbar) in den vergangenen zehn Jahren verloren hat. Hier auch wieder getrennt nach Einzelfällungen und Fällungen im Baugenehmigungsverfahren.
  3. Höhe der durch im Stadtbezirk 14 genehmigte Fällungen eingegangenen Kautionen, die mangels erfolgter Ersatzpflanzung nicht erstattet wurden
  4. Verwendung der nicht erstatteten Kautionen im Sinne des Baumschutzes
  5. Verwendung der nicht erstatteten Kautionen für andere Maßnahmen
  6. Restbetrag an Kautionsmitteln, die für den zweiten Stadtbezirk zur Verfügung stehen
  7. Pläne zur Verwendung der Geldmittel

B)  Verwaltung und UNB schildern dem Bezirksausschuss 14, wie dem Baumverlust der vergangenen Jahre im Stadtbezirk 14 entgegengewirkt wurde und werden soll.

C) Verwaltung und UNB nehmen Stellung zu folgenden Wünschen des Bezirksausschuss 14:

  1. Baumersatz nach Baum-Volumen statt Anzahl
  2. Ersatzpflanzungen bzw. Finanzierung von Ersatzpflanzungen an anderen Stellen im Stadtbezirk, falls am Fällungsort aufgrund von Baumaßnahmen keine oder nicht ausreichend Nachpflanzungen möglich sind
  3. Erhöhung der Kautionszahlung für gefällte Bäume von €750 auf €5000 für Unternehmen, Verdopplung auf € 1500 für Privatpersonen
  4. Forderung von Ersatzpflanzungen möglichst binnen sechs Monaten. Ausnahme: der Zeitraum fällt in eine Jahreszeit, die für Nachpflanzungen ungeeignet ist. Dann soll die Nachpflanzung schnellstmöglich, aber weiterhin spätestens nach 12 Monaten erfolgen.

Begründung

Für den BA ist es sehr intransparent, ob bei Fällanträgen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen.

Der Ausgleich des stadtweiten Baumverlusts ist keine Aktion, die durch die Summe von Einzelfällen ausgeglichen werden kann. Es ist ein für das Stadtklima wichtiges Projekt, das ein zeitgemäßes Konzept erfordert. Der auf Stadtebene im Aufbau befindliche Baumkataster ist eine Grundlage, um Baumverlust orten und lokal einordnen zu können.

Um die in den vergangenen zehn Jahren verlorenen 20.000 Bäume in der Stadt wiederzubekommen, benötigt es aber konkrete Maßnahmen. Daher bittet der Bezirksausschuss 14 um Kommentierung und Bewertung der im Antrag genannten Wünsche und Ideen sowie Transparenz bei den finanziellen Mitteln, die sich durch die bisherigen Regelungen angesammelt haben, um daraus mögliche Folgeanträge erarbeiten zu können.

Unser Antrag im Rathausinformationssystem (noch nicht verfügbar)

Vom Bezirksausschuss 14 am 23.2.2021 nach Präzisierung einer Formulierung einstimmig angenommen.