Ortstermin und Prüfantrag zur barrierefreien Fuß-Radweg-Unterführung am Lehrer-Götz-Weg

1. Die Stadtverwaltung stellt dem BA15 im Rahmen eines Ortstermins den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Umbau der nördlichen Rampe der Fuß-/Radwege-Unterführung am Lehrer-Götz-Weg dar und erläutert die Ergebnisse der im Rahmen der Stadtsanierung vorgenommenen Variantenuntersuchungen.

2. In diesem Zusammenhang bittet der BA15 im weiteren Verfahren um Prüfung, ob anstatt der Planung in Richtung Osten, diese Maßnahme in Richtung Westen baulich umgesetzt werden kann, anstatt der Treppe. Die etwas steilere Rampe in Richtung Osten bliebe unverändert bestehen. Die nahezu autofreie Bürgermeister-Keller-Straße könnte im westlichen Teil als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden – ohne Bordsteine – dadurch wird eine niveaugleiche Gesamtbreite erreicht, die es ermöglicht, an dieser Stelle die westliche barrierefreie Rampe heranzuführen.

3. Der BA15 verweist dabei auf die erhöhte Dringlichkeit eines barrierefreien Ausbaus in Westorientierung aufgrund der geplanten Bautätigkeit nördlich des Truderinger Bahnhofs mit dem B-Plan-Verfahren Heltauer Straße und der in diesem Zusammenhang geplanten hochattraktiven Parkmeile mit offengelegtem Hachinger Bach/Hüllgraben.

4. Zu prüfen ist dabei, inwieweit der Radverkehr von 2 Rampen sicherheitsverträglich abgewickelt werden kann.

5. Zwischen der aktuellen östlichen Rampenabfahrt und dem Lehrer-Götz-Weg soll ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden, um den U-turn für Radler*innen aus der Unterführung kommend verkehrssicherer zu machen, es entfallen lediglich 2 Parkplätze, es gibt keinen Parkdruck.

Begründung:

Der BA15 sieht aufgrund des aktuellen Bebauungsplanverfahrens nördlich des Truderinger Bahnhofs, im Zusammenhang mit den anstehenden baulichen Maßnahmen der Bahn AG an der Nordseite der Lehrer-Götz-Weg-Unterführung die dringende Notwendigkeit, die o. g. Punkte zeitnah zu bearbeiten, sinnvoller Weise im Rahmen eines Ortstermins.

Der Vorschlag aus dem Prüfantrag Punkt 2 dürfte im Wesentlichen kostenneutral gegenüber den bisherigen barrierefreien Rampenplanungen sein. Die Vorteile liegen auf der Hand: künftig gibt es dann 2 befahrbare Rampen, nach Osten und Westen je eine. Mit der westlichen Rampe schafft man ein neues Angebot für den künftigen Fuß- und Radverkehr, der aus dem neuen Baugebiet Heltauer Straße ins Truderinger Ortszentrum will, diese Personen werden künftig eindeutig in der Mehrheit sein.

Der Vertreter der Bahn AG hatte beim kürzlich stattgefundenen Ortstermin keinen Einwand gegen die Planungsänderungen.

Unser Antrag im RIS (wird nachgetragen sobald vorhanden)