Trudering-Riem

Rechtzeitige Information des BA über Grundstücke und Immobilien im Bezirk

Antrag

  1. Die Stadt wird gebeten und aufgefordert, den BA15 künftig darüber zu informieren, wenn der Stadt Grundstücke und Immobilien im Stadtbezirk 15 zum Kauf angeboten werden bzw. sich die Möglichkeit zum Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ergibt. Dem BA soll zudem ausreichend Zeit gegeben werden, eine mögliche Kaufempfehlung abzugeben. Die Größe der Fläche ist hierfür unerheblich.
  2. Die Stadt wird gebeten und aufgefordert den BA15 über jegliche angedachten Veräußerungen (Verkäufe und Erbpachtverträge) von städtischen Flächen so frühzeitig zu informieren, dass dieser tatsächlich noch eine Möglichkeit hat, sich gegen/für eine Veräußerung auszusprechen. Die Größe der Fläche ist hierfür unerheblich.

Begründung

zu a) Der BA kennt die Bedarfe vor Ort sehr gut. Diese Kenntnis muss in Transaktionsgeschäfte der LHM einfließen können. Dies entspricht §1 (1) der Geschäftsordnung des BAs in München: „Die Verwaltung und die Bezirksausschüsse arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig frühzeitig über wichtige Angelegenheiten und Entscheidungen.“

zu b) Hier gilt gleiches wie bei Punkt a) ausgeführt. Zudem möchten wir grundsätzlich auf den derzeitigen Koalitionsvertrag hinweisen, in dem eine neue Liegenschaftspolitik vereinbart wurde, die beinhaltet, dass Grundstücke dauerhaft im Eigentum der Stadt München verbleiben. Dies gilt auch für Kleinstgrundstücke, sofern sich nicht der Stadtrat und auch der BA für einen Verkauf aussprechen.

Besonders ärgerliche Beispiele aus der Vergangenheit (Ausschlag des Kaufs von Flächen um den Truderinger Bahnhof, Ausschreibung von Grundstücken am Drosselweg/Mauersegler Straße) zeigen, dass eine Nichtbefassung des BAs zum erheblichen Nachteil für die Allgemeinheit im Bezirk führen kann.

Unser Antrag im Ratsinformationssystem

Antrag in der Sitzung des Bezirksausschusses am 22.10.2020 angenommen.