LBK und UNB werden dazu aufgefordert den Bezirksausschuss darüber zu informieren, wenn Entscheidungen/Genehmigungen zu Bauvorhaben nach §34 und damit verbundenen Baumfällungen gefällt/erteilt werden, die im Widerspruch zur Empfehlung des vorab angehörten Bezirksausschusses stehen.