Tempo 30 Regelgeschwindigkeit

Der BA15 möge folgenden Beschluss fassen:
Der Oberbürgermeister bewirbt sich für die Landeshauptstadt München beim Bundesverkehrsministerium als Modellkommune für eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 30. Nur in ausgewählten, formell begründeten Hauptverkehrsadern soll die Höchstgeschwindigkeit Tempo 50 gelten. Die Landeshauptstadt München folgt damit dem Beispiel der Stadt Freiburg im Dezember 2020 und kommt damit dem einstimmig im Münchner Stadtrat beschlossenen Ziel der Vision Zero (keine Verkehrstoten) einen wichtigen Schritt näher.

Mobilitätsstationen für den Münchner Osten

Im Münchner Osten werden – vorrangig an geeigneten Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV-Netzes – Mobilitätsstationen eingerichtet, als ein wesentlicher Baustein für eine urbane Mobilität ohne (eigenes) Auto. dort soll ein ein breites Angebot an Carsharing Fahrzeugen verschiedener Anbieter möglichst elektrifiziert inklusive Ladestationen, MVG-Radstation mit MVG Rad/MVG eRad/MVG eTrike, Lastenräder, ggfs. auch Taxis angeboten werden.

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